Datum: 16.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Aktuelle Stunde - Bürger fragen
2.1 Franz Voggenreiter: Durchfahrtsverbot Niederrried
2.2 Franz Voggenreiter: Entwässerungsprobleme B11
3 Genehmigung der Niederschrift
4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen
5 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten- Lechner- Ullrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Bekanntmachung der Jahresrechnung 2020
7 Informationen
7.1 Klageeinlegung wegen abgelehntem Zuschuss für Atemschutzwerkstatt
7.2 Situationsbericht zur Corona-Pandemie
7.3 Raumsituation für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule
7.4 Jubiläum des Trachtenvereins Hohenschäftlarn
8 Anfragen
8.1 Maria Reitinger: Einweihung Bauhof
8.2 Fabian Blomeyer: Konzept der Gemeinde für OGS
8.3 Fabian Blomeyer: Autofrei zur Schule
8.4 Fabian Blomeyer: Mehraufwand für Erzieher/innen durch Gasaustritt in der Kinderkrippe
8.5 Jakob Metz: Fußweg Ebenhausen - Kloster
8.6 Jakob Metz: Schäden an Straßenbelag durch Glasfaserausbau
8.7 Jakob Metz: Begrünung des Hochbehälters

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Die Gemeinderatssitzung wird als Hybridsitzung abgehalten. Aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit des 1. Bürgermeisters und des Verzichts auf den Sitzungsvorsitz durch den 2. Bürgermeister, übernimmt die 3. Bürgermeisterin, Frau Susanne Dichtl den Vorsitz. Sie eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  
Anschließend stellt sich der neue Leiter der Gemeindewerke Schäftlarn, Herr Kilian Streidl den Anwesenden vor.

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2. Aktuelle Stunde - Bürger fragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 2
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2.1. Franz Voggenreiter: Durchfahrtsverbot Niederrried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 2.1

Sachverhalt

Herr Voggenreiter trägt vor, dass viele Kraftfahrzeuge trotz Verbots die Durchfahrt im Niederried nutzen würden, weil sie angeblich das entsprechende Verbotsschild nicht gesehen hätten. Er regt deshalb an ein zusätzliches Schild aufzustellen. 
Die Vorsitzende sichert eine Überprüfung zu.

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2.2. Franz Voggenreiter: Entwässerungsprobleme B11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 2.2

Sachverhalt

Herr Voggenreiter trägt vor, dass auf der B11 (Münchner Str., Höhe Bäckerei Pichler) nach Starkregen häufig Hochwasser auf der Straße sei. Viele Kraftfahrer würden trotzdem rücksichtslos mit hoher Geschwindigkeit diesen Bereich durchfahren. Er regt deshalb an, ein zusätzliches Verkehrsschild mit der Aufschrift „bei Nässe 30km/h“ anzubringen.
Die Vorsitzende sichert eine Überprüfung zu.

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3. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Vorsitzende trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Sie fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates vom 19.05.2021 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 4

Sachverhalt

Es liegen keine bekannt zugebenden Beschlüsse vor.

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5. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten- Lechner- Ullrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 24.03.2021 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2022 ö 10

Sachverhalt

Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 27.05.2020 hat der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen betreffend die im Mischgebiet gelegenen Grundstücke Fl.Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 zu ändern, um an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoß errichten zu können. 
In der Gemeinderatssitzung vom 24.03.2021 wurde der aktualisierte Stand der Entwurfsplanung mit einer festzusetzenden maximalen Wandhöhe von 6,75m vorgestellt, welche sowohl die Einhaltung der Abstandsflächensatzung vom 27.01.2021, der ÖBV 2020 sowie der Stellplatzsatzung und der Baumschutzverordnung zugrunde liegt. 
Auf der Südseite des geplanten Gebäudes ist mittig ein 50cm vor die Außenwandlinie hervortretender Quergiebel, der den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift zur Ortsgestaltung (ÖBV) vom 22.04.2020 entspricht, zulässig. Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB wird im Bereich dieses Quergiebels die Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze mit 4,90 m festgesetzt [siehe Festsetzung B) 2.6]. Diese aufgrund des Vorrangs des Bebauungsplans zugelassene Abweichung ist ortsplanerisch an dieser Stelle gut vertretbar, weil weder nachbarschützende Belange, noch das öffentliche Interesse einer Abweichung entgegenstehen.
Der wintergartenartige Anbau mit dem flachen Walmdach auf der der Lechnerstraße zugewandten Giebelseite ist in Anbetracht der Lage im Mischgebiet gegenüber dem vormaligen Postgebäude städtebaulich zu befürworten [Festsetzung B) 2.7]. Dies gilt insbesondere, wenn man sich die Begründung Ziffer 4 Buchstabe b) zum rechtskräftigen Bebauungsplan vor Augen führt:
Zur Lechnerstraße hin soll eine gewerbliche Nutzung mit ca. 150 m2 Ladenfläche ausgewiesen werden, im Übrigen soll Wohnnutzung vorgesehen werden.
Die von der 2. Änderung umfasste Gesamtgrundstücksfläche beträgt 1127 m2. Für das Hauptgebäude ist eine überbaubare Grundfläche von 320 m2 festgesetzt [Festsetzung A) 4.1].

Beschluss

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Garten-, Lechner-, Ulrich-von-Hassell- und Alpenblickstraße" in Ebenhausen betreffend die im Mischgebiet gelegenen Grundstücke Fl.Nrn. 1398/12, 1398/31, 1398/32 und 1398/33 wird gebilligt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bekanntmachung der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Das Haushaltsjahr 2020 wurde gem. Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres abgeschlossen und das Ergebnis der Jahresrechnung hiermit dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Das Volumen des Gesamthaushalts stieg gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres um 2.047.753,74 € auf insgesamt 19.446.587,26 €.
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 12.310.877,59 € und der Vermögenshaushalt mit 7.135.709,67 € ab.
Das Ergebnis der Jahresrechnung ist als Anlage 1 des Rechenschaftsberichts beigefügt. Im Weiteren wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Kämmerei steht für Fragen zum Rechenschaftsbericht jederzeit zur Verfügung.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Haushaltsjahr 2020 eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.242.369,85 € (Vorjahr: 1.476.953,75 €) erwirtschaftet wurde. Auf Grund intensiver Investitionsmaßnahmen wurden der allgemeinen Rücklage 1.770.633,98 € entnommen.
Nach Prüfung der Jahresrechnung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wird die Jahresrechnung mit dem beigefügten Rechenschaftsbericht der Kämmerei in gesonderter Sitzung festgestellt.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2020 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sollte bis spätestens 30.11.2021 erfolgen. Die Sitzungstermine werden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerd Zattler, festgelegt.
Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Schäftlarn mit dem Lagebericht werden dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2020 in der Druckfassung vom 07.05.2021 mit folgenden Abschlussergebnissen:
Bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben
a.) im Verwaltungshaushalt mit                                 12.310.877,59 €
b.) im Vermögenshaushalt mit                                     135.709,67 €
Gesamt                                                 19.446.587,26 €
Fehlbetrag:                                                              0,00 €
- VWH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                      0,00 €
- VWH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                    25,00 €
- VMH: Abgang alter Kasseneinnahmereste mit                     0,00 €
- VMH: Abgang alter Kassenausgabereste mit                              0,00 €

verweist der Gemeinderat die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 i.V. mit Abs. 2 GO an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Ein besonderer Auftrag zur Prüfung wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 7
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7.1. Klageeinlegung wegen abgelehntem Zuschuss für Atemschutzwerkstatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Im Rahmen des Neubaus des Gerätehauses für die FF Hohenschäftlarn soll eine Atemschutzwerkstatt errichtet werden, die von allen Ortsfeuerwehren genutzt werden soll. Die Gemeindeverwaltung hatte hierzu bei der Regierung von Oberbayern einen Zuschuss beantragt. Der Antrag wurde von der Kreisbrandinspektion entsprechend unterstützt.
Mit Bescheid vom 12.05.2021 hat die Regierung von Oberbayern die Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung einer Geräteausstattung für eine Atemschutzwerkstatt mit Maskenprüfstand und Atemluftkompressor abgelehnt. Die Regierung von Oberbayern hat ihre Entscheidung damit begründet, dass gemäß Nr. 4.4.2 der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie (FwZR) Atemschutzwerkstätten nur einmal pro Landkreis gefördert werden, da diese von den Feuerwehren der Landkreisgemeinden gemeinsam genutzt werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde auf die bereits staatlich geförderte Atemschutzwerkstatt der Gemeinde Haar verwiesen. Damit sei das Kontingent für den Landkreis München erfüllt. 
Da die angeführte Atemschutzwerkstatt in Haar jedoch tatsächlich keine Atemschutzgeräte von anderen Feuerwehren wartet (z. B. Auffüllen von Sauerstoffflaschen) und auch keine andere Gemeinde diese Dienstleistung für die Gemeinde Schäftlarn zukünftig übernehmen wird, sind die Ortsfeuerwehren auf eine gemeindeeigene Atemschutzwerkstatt angewiesen. Zudem wäre aufgrund der geografischen Lage ein Weg von 34 km (einfach) nach Haar zurückzulegen. In Absprache mit der Kreisbrandinspektion wurde daher entschieden gegen die ablehnende Entscheidung der Regierung von Oberbayern Rechtsmittel einzulegen. Es wurde daher am 14.06.2021 Klage beim Verwaltungsgericht München erhoben.  
  

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7.2. Situationsbericht zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 7.2

Sachverhalt

In Schäftlarn haben sich –Stand 14.06.2021 – seit März 2020 insgesamt 193 Personen mit dem COVID-19-Virus infiziert. Die Inzidenzwerte im Landkreis München sind im Verlauf der letzten Woche von 22,0 am 04.06.2021 auf einen Wert von 13,1 am 10.06.2021 abgesunken.  
Im Landkreis München haben seit Start der Impfungen am 27. Dezember 2020 146.020 Personen eine Erstimpfung erhalten (Veränderung ggü. Vortag: 1.034), 82.273 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz (Erst- und Zweitimpfung; Veränderung ggü. Vortag: 2.659). Insgesamt wurden somit 228.293 Impfungen (Veränderung ggü. Vortag: 3.693) durchgeführt (Stand 14.06.2021).
Aufgrund des sich derzeit sehr günstig entwickelnden Infektionsgeschehens wurde durch die Bayerische Staatsregierung mit Ministerratsbeschluss vom 07.06.2021 der Katastrophenfall aufgehoben. Es gibt nun nurmehr die Inzidenzschwellen 50 und 100.
Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz < 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten (allgemeine Kontaktbeschränkung). Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Für Schulen wurde festgelegt, dass ab dem 7. Juni in Gebieten mit Inzidenz < 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen stattfindet. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz < 100. Bei entsprechend niedrigen Inzidenzen kehrt damit dann fast ganz Bayern zum normalen Schulbetrieb zurück. Praktische Ausbildungsabschnitte sind generell inzidenzunabhängig in Präsenz möglich. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“). 
Kindertagesstätten kehren – soweit noch Einschränkungen bestehen – analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück, bei Inzidenz < 100 also ab dem 21. Juni.
Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.

Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h (bisher 22 h) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig indoor und outdoor ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

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7.3. Raumsituation für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2021 informiert wurde, stehen aufgrund einer hohen Zahl von Neuanmeldungen (ca. 30) im Schuljahr 2021/22 für die Nachmittagsbetreuung nicht genug Räumlichkeiten zur Verfügung. Dies führt dazu, dass die Mittagsbetreuung einen zusätzlichen Raum benötigt. Eine Akquirierung von Räumlichkeiten außerhalb des Schulgebäudes ist nicht möglich, da alle theoretisch dafür möglichen Räume nicht die erforderlichen Standards erfüllen.
Aufgrund dessen können nur Räume innerhalb des Schulgebäudes zeitnah entsprechend ertüchtigt werden. Zu dieser Thematik fand am 15.06.2021 ein Ortstermin mit der Leitung der Mittagsbetreuung statt, bei dem mögliche Raumkapazitäten besichtigt wurden. Dabei zeichnete sich ab, dass – neben einer Nutzung der Religionszimmer für die 14 Uhr Gruppen – die Abtrennung eines Teils der Aula zur Nutzung als Mittagsbetreuungsraum eine kurzfristig realisierbare Variante wäre (siehe Plan). Die Abtrennung könnte mittels faltbarer Trennelemente oder mittels einer Trockenbauwand erfolgen. Die Schulleitung wurde über den Vorschlag vorab informiert. Hierzu wird am 17.06.2021 eine Besprechung mit Vertretern der AWO und der Schulleitung stattfinden, bei der ggf. nähere Festlegungen getroffen werden sollen. 
Nach einer Kostenschätzung des technischen Bauamtes würde die Errichtung einer Faltwand zu Kosten von ca. € 20.000,- und eine Trockenbauwand zu Kosten von ca. € 5.000,- führen. 
    

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr schlägt vor zu prüfen, ob alternativ Montagewände errichtet werden könnten. Diese könnten ggf. auch schnell wieder abgebaut werden (z. B. durch den Bauhof). 

Eine Stimmungsabfrage über die Baualternativen für den zusätzlichen Raum ergibt ein heterogenes Meinungsbild.

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7.4. Jubiläum des Trachtenvereins Hohenschäftlarn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 7.4

Sachverhalt

Die Vorsitzende informiert, dass der Trachtenverein Hohenschäftlarn anlässlich seines 100-jährigen Gründungsjubiläums von 25. bis 29.05.2022 ein Gaufest veranstalten wird. 

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö 8
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8.1. Maria Reitinger: Einweihung Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Frau Reitinger fragt an, wann die Einweihung des neuen Bauhofes geplant sei.
Herr Buchberger informiert, dass eine gemeinsame Einweihungsfeier für Bauhof und Feuerwehrgerätehaus geplant sei. Ein Termin ist noch nicht festgelegt.

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8.2. Fabian Blomeyer: Konzept der Gemeinde für OGS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 8.2

Sachverhalt

Herr Blomeyer fragt mit Verweis auf eine Mitte März 2021 durchgeführte Info-Veranstaltung des Landratsamtes München an, inwieweit sich das Konzept der Gemeinde für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule (OGS) konkretisiert hätte.
Herr Wallner sichert eine Überprüfung zu. 

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8.3. Fabian Blomeyer: Autofrei zur Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 8.3

Sachverhalt

Herr Blomeyer fragt nach dem Sachstand des im Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss behandelten Antrages „Autofrei, ich bin dabei!“. 
Herr Wallner sichert eine Überprüfung zu. 

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8.4. Fabian Blomeyer: Mehraufwand für Erzieher/innen durch Gasaustritt in der Kinderkrippe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 8.4

Sachverhalt

Herr Blomeyer schildert, dass die Erzieher/innen der Kinderkrippe im Zuge der durch den von Batterien der PV-Anlage der Gemeinde verursachten Gasaustritt einen erheblichen Mehraufwand durch Aufräum- und Entsorgungsarbeiten gehabt hätten. Er regt deshalb an, dass sich die Gemeinde hierfür entsprechend erkenntlich zeigen sollte. 

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8.5. Jakob Metz: Fußweg Ebenhausen - Kloster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 8.5

Sachverhalt

Herr Metz trägt vor, dass auf dem Fußweg von Ebenhausen zum Kloster die Entwässerungsrohre verstopft seien. Sie sollten daher gereinigt werden.
Herr Buchberger sichert eine Überprüfung zu.

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8.6. Jakob Metz: Schäden an Straßenbelag durch Glasfaserausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 8.6

Sachverhalt

Herr Metz trägt vor, dass durch den Glasfaserausbau in den Straßenbelägen z. T. tiefe Einschnitte entstanden seien. Diese sollten mit Kies gefüllt werden.
Herr Buchberger antwortet, dass eine Auffüllung mit Kies bereits geplant sei.

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8.7. Jakob Metz: Begrünung des Hochbehälters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Schäftlarn) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö informativ 8.7

Sachverhalt

Herr Metz fragt an, wann die geplante Begrünung des Hochbehälters durchgeführt werden würde.
Herr Porer sichert eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 14.02.2024 16:09 Uhr