Datum: 12.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
4 Antrag CSU Fraktion auf Gewährung eines Windelzuschusses
5 Tätigkeitsbericht Jugendsozialarbeit an Schulen
6 Postwaggon
7 Situationsbericht zur Corona-Pandemie
8 Informationen
8.1 Anmeldezahlen für das Schul- bzw. Kindergartenjahr 2021/22
9 Anfragen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 11.11.2020 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 11.11.2020  wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Die stetigen Kostensteigerungen im Bereich der Kindertagesbetreuung haben in den letzten Jahren für die Gemeinde zu einer deutlichen Steigerung der Ausgaben – insbesondere für den Defizitausgleich der Einrichtungen – geführt. Daher hat der Familien- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 12.02.2020 neben einer einmaligen Beitragsanpassung für das Kindergartenjahr 2020/21 ab dem Kindergartenjahr 2021/22 eine jährliche Beitragsanpassung i. H. v. 3% empfohlen. Der Gemeinderat hat daraufhin mit Beschluss vom 19.02.2020 den Trägern der Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergarten-/Schuljahr 2021/22 ein jährliches Beitrags-Anpassungsziel von 3% nahegelegt. 
Insbesondere bei den Personalkosten haben sich bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen auch im vergangenen Jahr weitere Kostensteigerungen ergeben. So hat sich alleine für die Finanzierung der Großraumzulage der insgesamt zu gewährende Defizitausgleich für die Gemeinde um über € 100.000,- erhöht. Aufgrund des Fachkräftemangels wird von Trägerseite zudem gefordert auch die eigentlich zum 31.12.2020 nicht mehr weiter gewährte Arbeitsmarktzulage wieder aufzulegen. Die dadurch entstehenden Mehrausgaben müssten wiederum von der Gemeinde finanziert werden. 
Ein Vergleich der Elternbeiträge mit denen der Nachbarkommunen hat ergeben, dass sich die Gebühren in Schäftlarn bereits im oberen Rahmen bewegen (siehe Anlage). Aufgrund der Ausgabenentwicklung ist aus Sicht der Verwaltung eine stetige Anpassung der Elternbeiträge zur Tragung eines angemessenen Anteils der Gesamtkosten für die Kindertagesbetreuung dennoch auch in Zukunft unvermeidbar.  Die durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 12.02.2020 empfohlene jährliche Erhöhung um einen vorher festgelegten Prozentsatz bietet dabei den Eltern eine gute Planbarkeit der Ausgaben.  

Diskussionsverlauf

Es erscheint Herr Stoiber.
Aus der Mitte des Ausschusses wird vorgebracht, dass die Gebühren für die Kinderkrippe bereits jetzt sehr hoch wären. Frau Brunner schlägt daher vor, die Kinderkrippe von der jährlichen Gebührenerhöhungsempfehlung um 3% auszunehmen. Herr Berger schlägt zudem vor zu prüfen, ob eine einkommensabhängige Gebühr möglich wäre. Frau Dichtl führt aus, dass für Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit besteht einen Zuschuss zum Elternbeitrag zu beantragen, der ggf. bis zur vollständigen Übernahme gehen kann. Der Vorsitzende verweist darauf, dass es sich bei dem Gebührenrahmen stets nur um eine Empfehlung handelt, da die Gemeinde keine Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft betreibt. Des Weiteren würde eine einkommensabhängige Erhebung der Elternbeiträge bei gleicher Kostenstruktur entweder zu einer Mehrbelastung von einkommensstärkeren Familien oder zu einer Erhöhung des Defizits für die Gemeinde führen. 
Da der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende ist (Gebührenerhöhungsempfehlung für alle Einrichtungen) wird über diesen zuerst abgestimmt. Aufgrund des Beschlussergebnisses findet keine Abstimmung über den alternativen Beschlussvorschlag (Gebührenerhöhungsempfehlung nur für Kindergärten und Hort) mehr statt.  

Beschluss

Der Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt die durch Gemeinderatsbeschluss vom 19.02.2020 avisierte Erhöhung der Elternbeiträge um jeweils 3% für das Kindergartenjahr 2021/22 sowie für alle darauf folgende Kindergartenjahre fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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4. Antrag CSU Fraktion auf Gewährung eines Windelzuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.03.2021 hat die CSU-Fraktion folgenden Antrag gestellt:
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Schäftlarner Eltern, zur Erstbeschaffung von Mehrwegwindeln in Höhe von 50 Euro pro Kind (auf Antrag!).
Die Begründung des Antrags ist der Anlage zu entnehmen. 

Diskussionsverlauf

Herr Urban erläutert den Antrag.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an Schäftlarner Eltern zur Erstbeschaffung von Mehrwegwindeln durchgeführt werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Tätigkeitsbericht Jugendsozialarbeit an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Jugendsozialarbeiterin an der Grundschule Schäftlarn, Frau Isabelle Kilian hat den Tätigkeitsbericht für das Schuljahr 2019/20 vorgelegt.  Der Tätigkeitsbericht wurde im Rahmen einer am 05.02.2021 online durchgeführten JaS-Beiratssitzung der Gemeinde vorgestellt. Frau Kilian hat sich in diesem Zusammenhang bei der Gemeinde bedankt, die dem Bedarf der Kinder mit ihren Familien nachkommen und ihre Arbeit stets entsprechend positiv mittragen würde. 
Die Jugendsozialarbeit ist Ansprechpartner für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte. Sie bietet folgende Angebote an:
  • Beratung bei schulischen, familiären und sozialen Problemen
  • Erziehungsberatung von Eltern
  • Projektarbeit
  • Offene, niederschwellige Kontaktmöglichkeiten
  • Kooperation und Vermittlung an außerschulische Einrichtungen
Folgende Arbeitsfelder wurden von der Jugendsozialarbeiterin im Schuljahr 2019/2020 wahrgenommen:
  • Einzelfallhilfe (Beratung/Kontakt, Lehrkräfteberatung, Elternberatung, Pädagogische  Fachgespräche, Hausbesuch)
  • Konfliktbearbeitung
  • „Bewegungspause“ – Anwesenheit in der großen Pause
  • Projektarbeit: Sozialkompetenztraining, „aufgschaut“, Gewaltprävention, Streitschlichter*innen, Konzentrationstraining, „Springseilgruppe“, LifeKinetik in den 1. und 2. Klassen
  • Veranstaltungen/Vernetzungen


Das Zusammenwirken zwischen Jugendsozialarbeit, Schulleitung, Lehrkräften und Eltern ist ein fester Bestandteil der sozialpädagogischen Arbeit. Durch die ganzheitliche Sichtweise können Situationen bzw. Kinder sehr individuell gesehen und eingeschätzt werden und weitere Vorgehensweisen entsprechend angepasst werden.
Von 236 Schüler*innen wurden 47 durch die Jugendsozialarbeit betreut. Das entspricht einen Prozentanteil von knapp 20%. Von den betreuten Kindern waren wie im Vorjahr 32% weiblich und 68% männlich. Wie im Schuljahr 2018/19 hatten 28% davon einen Migrationshintergrund.
Trotz der durch Corona bedingten „Pause“ waren es in diesem Schuljahr mit 244 Einsätzen innerhalb der Einzelfallhilfe bis Mitte März schon mehr als im Schuljahr 2017/18 zusammen (insgesamt 230 Einsätze). Damit bestätigt sich – nach dem Schuljahr 2018/19 – erneut die grundsätzliche Tendenz des Anstieges der Einzelfallhilfe. Themenschwerpunkte bei der Einzelfallberatung waren v. a. Lern- und Leistungsprobleme sowie Lernorganisation. Auch die Eltern wurden ggf. in diese Einzelfallhilfen mit eingebunden.  Aufgrund der Schulschließungen traten hingegen Konfliktproblematiken mit Mitschülern eher in den Hintergrund.
Gerade bei der Einzelfallhilfe zeigt sich auch immer wieder wie bedeutsam die Vernetzung der Schulsozialarbeiterin mit den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal von Hort und Mittagsbetreuung ist. So wurden viele Einzelfälle im Rahmen von Lehrer- bzw. pädagogischen Fachgesprächen lösungsorientiert erörtert.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Bedarf an Jugendsozialarbeit als Element der Jugendhilfe an der Grundschule Schäftlarn innerhalb der letzten sieben Jahre zugenommen hat. Mit einem Zeitansatz von 29 Stunden pro Woche liegt Schäftlarn nun im – durch das Kreisjugendamt definierten - durchschnittlichen Bereich für die Jugendsozialarbeit an Schulen.
 

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6. Postwaggon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Am 09.04.2021 fand ein Gesprächstermin mit Vertretern des Kreisjugendrings und der Gemeinde Baierbrunn statt. Da die Betreuer des Postwaggons, Herr Weigert und Frau Molz die Reparaturbedürftigkeit einiger zum Postwaggon gehörender Gegenstände erläutern wollten, wurde zunächst ein Ortstermin beim Postwaggon durchgeführt.  

Herr Weigert erläuterte, dass u. a. insbesondere die Treppe am Balkon und das Dach des Geräteschuppens dringend reparaturbedürftig seien. Des Weiteren sei eine Anbindung an einen Internet-Festnetzanschluss notwendig, da derzeit nur eine volumenbegrenzte Mobilfunkanbindung besteht. Auch wird in den Sommermonaten für die Terrasse ein Sonnenschutz benötigt. 

Im Anschluss fand noch eine separate Unterredung mit den Vertretern der Gemeinde Baierbrunn statt. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde Baierbrunn es für wünschenswert halten würde, die Konzeption des Jugendtreffs zeitgemäß weiter zu entwickeln. Hierzu wurde in Aussicht gestellt, im Rahmen der Kuratoriumssitzung am 14.04.2021 ggf. einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Seitens der Gemeinde Schäftlarn wurde betont, dass man das Jugendtreff Postwaggon nach wie vor für eine sehr wertvolle Einrichtung hält, deren Bestand auch für die Zukunft gesichert werden sollte. Zusätzliche Attraktivität könnte der Postwagon für Jugendliche gewinnen, wenn im unmittelbar angrenzenden Bereich auf dem Sportgelände noch eine Boulderwand und Slacklines aufgestellt worden sind. Der Gemeinde Baierbrunn wurde eine angemessene Beteiligung an den notwendigen Reparaturen, z. B. in Form von Unterstützung durch den Bauhof in Aussicht gestellt.   

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7. Situationsbericht zur Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund des Infektionsgeschehens hat der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung am 07.04.2021 einige neue Regelungen eingeführt, die insbesondere auch den Schulbetrieb betreffen.
Dabei soll der Schulbetrieb nach den Osterferien möglichst im Präsenzbetrieb stattfinden. Um dies mit größtmöglichem Schutz vor COVID-19-Infektionen zu gewährleisten, soll ab 12.04.2021 bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht gelten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal. Die Tests sollen im Regelfall von allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden.
In den Kindertageseinrichtungen sind regelmäßige Tests für das Erziehungspersonal nach wie vor verpflichtend. Die Einrichtungen sollen ggf. auch für Kinder Tests anbieten. In der 14. KW wurden alle Kindertageseinrichtungen und Schulen im Gemeindegebiet mit FFP-2-Masken und Schnelltests für den Betrieb nach den Osterferien ausgestattet.
Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport wurden weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt. 

Impfungen gegen das COVID-19-Virus werden seit 01.04.2021 auch von den örtlichen Haus- und Facharztpraxen angeboten.   Im Regelfall werden die Praxen auf Ihre Patienten bzgl. eines Impftermins zukommen. Im Landkreis München haben zum Stand 08.04.2021 46.860 Personen eine Erstimpfung erhalten, 22.139 verfügen bereits über den vollständigen Impfschutz . Insgesamt wurden somit  bereits 68.999 Impfungen durchgeführt.

Die Fallzahlen von infizierten Personen in Schäftlarn entwickeln sich indes derzeit stabil. Seit 02.04.2021 wurden keine neu infizierten Personen gemeldet (Stand 08.04.2021). 

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8. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö informativ 8
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8.1. Anmeldezahlen für das Schul- bzw. Kindergartenjahr 2021/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Grundschule Schäftlarn wurden die Anmeldezahlen für das Schul- bzw. Kindergartenjahr 2021/22 abgefragt. Dabei hat sich zum Stand Ende März folgende Situation ergeben:
Für die Kinderkrippe bei den Linden gibt es derzeit 30 und für die Kindertagespflege in Familie sechs Anmeldungen. 
Der Kindergarten am Fischerschlößl hat 13, der Kindergarten Käthe-Kruse hat 41 und der Kindergarten St. Georg 31 neuangemeldete Kinder.
Der Kinderhort hat 22 und die Mittagsbetreuung hat 20 Neuanmeldungen.
In Abhängigkeit von der Entwicklung der Anmeldezahlen in den nächsten Monaten kann es vereinzelt zu Absagen seitens der Einrichtungen kommen.
Die Anzahl der Neuanmeldungen an der Grundschule werden vsl. dazu führen, dass die 1. Klassen dreizügig sein werden. Derzeit geht man von ca. 65 Kindern aus. Differenzen könnten sich ergeben, weil die sog. Korridorkinder noch nicht alle zurück gemeldet wurden.  

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Familien-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Familien-, Jugend-, Kultur und Sozialausschuss 12.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen vorgetragen. 

Datenstand vom 14.02.2024 16:17 Uhr