Datum: 03.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Umwelt- und Mobilitätsausschuss
Körperschaft: Gemeinde Schäftlarn
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:18 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung und Sitzungseröffnung
2 Genehmigung der Niederschrift
3 E-Car Sharing
4 Resümee Tag des Baumes- Überlegungen für 2022
5 Vorstellung gemeindliches Baumkataster, sowie Pflegemaßnahmen des Bauhofs
6 Stand zur Renaturierung der Klosterbäche
7 Ökokontovorstellung
8 Antrag zur Verkehrsberuhigung des Eichendorffwegs
9 Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung
10 Informationen
10.1 Info zu neuem Radverkehrs- und Beschilderungskonzept des Landkreises München
10.2 Sachstand zu Antrag auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen für die Klosterstraße (St2071)
11 Anfragen
11.1 Jakob Metz: Nebengebäude beim alten Pumphaus
11.2 Fabian Blomeyer: Sachstand zum Rückbau Flachbrunnen

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1. Begrüßung und Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende eröffnet um 18.30 h die Sitzung und stellt fest, dass eine ordnungsgemäße Ladung ergangen und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Gegen die Ladung werden keine Einwendungen erhoben.  

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2. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende trägt vor, dass die Niederschrift der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 08.02.2021 den Mitgliedern zugegangen ist. Er fragt nach, ob Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift bestehen. Dies ist nicht der Fall. 

Diskussionsverlauf

Es erscheint Frau Reitinger.

Herr Zattler fragt nach dem Sachstand bei der Abarbeitung folgender TOPs der Sitzung vom 08.02.2021:
  • Tempolimit Klosterstraße
  • Ortsumgehungsstraße Hohenschäftlarn
  • Überwachung ruhender Verkehr
  • E-Ladesäulen

Der Vorsitzende erläutert kurz die Sachstände zu o. g. Themen.
 

Beschluss

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses vom 08.02.2021 wird genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. E-Car Sharing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Landkreis München und die Kommunen haben es sich auf die Fahnen geschrieben, neue Mobilitätsangebote auch in weniger dicht besiedelten Gebieten in direkter Nachbarschaft zur Landeshauptstadt München zu etablieren. Wir möchten damit unseren Anteil an der Verkehrswende leisten. Die Kommunen Aying, Sauerlach und Schäftlarn sowie der Landkreis München planen einen Modellversuch zur Etablierung von E-Carsharing im suburbanen Raum. Gemeinsam mit der Energie Südbayern GmbH (ESB), Thüga Aktiengesellschaft, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) und Unternehmen vor Ort möchten wir E-Carsharing im suburbanen Raum einführen und damit den Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Angebot an nachhaltiger, vernetzter Mobilität unterbreiten. Um den Buchungsprozess möglichst barrierefrei zu gestalten, haben wir uns die Tiefenintegration in die MVV-Buchungsplattform und App zum Ziel gesetzt. Unser Pilotprojekt ist eine sehr gute Möglichkeit, E-Carsharing im suburbanen Raum für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren modellhaft zu etablieren. Alle Projektteilnehmer leisten damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und der 29++ Klima.Energie.Initiative. des Landkreises und der Kommunen. Darüber hinaus wird die Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum vorangebracht und durch die Zusammenarbeit mit dem MVV eine Vernetzung klassischer ÖPNV-Angebote mit dem Carsharing ermöglicht. Durch die aktive Zusammenarbeit mit den Kommunen und den ansässigen Unternehmen wird die nachhaltige Mobilität vor Ort gefördert. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, E-Carsharing aus erster Hand zu erleben. Darüber hinaus wird die Attraktivität der Gemeinden durch ein nachhaltiges, innovatives Mobilitätskonzept gesteigert. Zudem bietet Carsharing auch im suburbanen Raum das Potenzial, Parkplätze einsparen zu können. Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes durch eine Hochschule ermöglicht eine prozessorientierte Begleitung und Optimierung der Umsetzung vor Ort sowie die Analyse von Relevanz und Wirksamkeit des Vorhabens. Darüber hinaus steht die kooperative Gewinnung neuer Erkenntnisse bezüglich neuer Mobilitätsformen im suburbanen und ländlichen Raum im Fokus. Der Landkreis München sieht neue flexible Mobilitätsformen als prägendes Element einer langfristigen Entwicklung des suburbanen Raums. Diese prägen mitunter auch Wohnstandortentscheidungen und wirken sich langfristig auf die Siedlungsstruktur aus. Ziel muss daher sein, den Verkehrsfluss insgesamt besser zu steuern und den bisherigen Gegensatz zwischen Individualverkehr und ÖPNV zugunsten flexibler Kombinationsformen aufzulösen. Die Potenziale von neuen Mobilitätsformen gilt es zu nutzen und die bisherige Dominanz des automobilen Individualverkehrs zugunsten eines vielfältigeren Mobilitätsangebots zu überwinden. Leider sind dem Landkreis München keine Förderaufrufe bekannt, die ein derart unterstützenswertes Projekt finanziell bezuschussen würden. Daher beantragen die beteiligten Gemeinden und der Landkreis beim Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die beigefügte Projektskizze daraufhin zu prüfen, ob eine Förderung möglich wäre.

Diskussionsverlauf

Frau Reitinger fragt an, wer die Kosten für das Projekt trägt.

Der Vorsitzende antwortet, dass die Kosten vom Landratsamt München und seinen Partnern sowie den beteiligten Firmen getragen werden. Für die Gemeinde entstehen durch das Projekt keine Kosten.

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4. Resümee Tag des Baumes- Überlegungen für 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö 4

Sachverhalt

Für den Tag des Baumes am 13.03.2021 wurden bisher insgesamt 7 Laubbäume und ein Apfelbaum auf Flächen der Gemeinde gepflanzt. Anfang Mai wird nun noch ein Hortensienbusch vor dem Schreibwarenladen an der Starnberger Straße gepflanzt. Diese Pflanzung wurde aufgrund der kühlen Witterung bisher noch nicht von der Baumschule Erbersdobler durchgeführt. Am Platz beim Bahnhof in Hohenschäftlarn werden diese Woche die bestehenden Bäume beschnitten, die Bäumstämme mit einer Schutzumwicklung versehen und die Bäume erhalten frischen nährstoffreiche Erde auf den Pflanztellern.   Die bestehenden Bäume auf dem Platz haben bis auf einen leider alle Schäden und wachsen sehr langsam. Die 2003 gepflanzten Baumarten sind nicht für den kiesigen Boden geeignet gewesen. Durch Pflegemaßnahme ist nun gewährleistet, dass die Bäume noch einige Jahre stehen bleiben können. Eine Neupflanzung ist aufgrund der im Boden verlaufenden Bahnkabel schwierig, da die genaue Lage der Kabel nicht bekannt ist.  Bei der Fläche handelt es sich ja um eine frühere Fläche der Deutschen Bahn.
2022 sollte es wieder einen Tag des Baumes geben, dann hoffentlich ohne Corona Einschränkungen und mit größerer Mitwirkungsmöglichkeit aus der Bevölkerung. Eine Idee für 2022 ist eine Neupflanzung von Alleebäumen entlang des Rodelwegs südlich von Ebenhausen. Die stattlichen Bergahornbäume entlang des Rodelwegs sind sehr alt und weisen schon zahlreiche Altersschäden auf. Einige wenige Bäume der Allee sind umgestürzt oder abgebrochen im Lauf der vergangenen Jahre. Um die Allee für die Zukunft erhalten zu können, wäre es wichtig bald junge neue Bäume zwischen die bestehenden zu Pflanzen.  Der Rodelweg südlich von Ebenhausen ist im Eigentum der Gemeinde, die Allee steht aber größtenteils auf Privatgrund. Daher kann eine Pflanzaktion nur in Absprache mit den Grundeigentümern stattfinden. 

Diskussionsverlauf

Herr Tonnar fragt an, ob eine Möglichkeit besteht Bäume in den Parkbuchten an der B11 Richtung Baierbrunn zu pflanzen.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Parkbuchten oft nur sehr kleine zur Bepflanzung geeignete Ecken aufweisen würden und daher eher ungeeignet seien.
Herr Tonnar regt die Anlage einer Streuobstwiese südlich von Ebenhausen an. Hierfür könnte eine Fläche zur Verfügung stehen.
Der Vorsitzende stimmt zu, dass diese Idee weiterverfolgt werden sollte.
Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass es für die Baumallee am Rodelweg eine Vereinbarung mit der Unteren Naturschutzbehörde gibt, dass diese Allee ausgeholzt werden soll um mehr Lebensraum für gesunde Bäume zu schaffen.
Frau Reitinger weist darauf hin, dass die Apfelbaumallee in Neufahrn bisher keine Erwähnung in den Veröffentlichungen der Gemeinde gefunden hat. 
Der Vorsitzende sichert eine Aufnahme in einer der nächsten Gemeindebriefausgaben zu.

Beschluss

Der Ausschuss beschließt, dass 2022 im Rahmen des Tags des Baumes neue Alleebäume entlang des Rodelwegs südlich von Ebenhausen gepflanzt werden. Hierzu sollen Gespräche mit den Grundeigentümern geführt werden. Der Tag des Baumes soll 2022 wieder als öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden.  
Vor der nächsten Sitzung des Umwelt- und Mobilitätsausschusses wird es einen Ortstermin am Rodelweg geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Vorstellung gemeindliches Baumkataster, sowie Pflegemaßnahmen des Bauhofs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

In der Gemeinde Schäftlarn wurde im Jahr 2005 von Frau Barbara Büchler, Dipl. Forstwirtin (Univ.) ein Baumkataster mit visueller Sichtkontrolle erstellt.

Die gemeindlichen Bäume wurden von Frau Büchler in einer Excel Datei erfasst und mit einer Nummer versehen. Aktuell sind 142 Bäume in der Liste aufgenommen. 

Alle 5 Jahre überprüft Frau Büchler die Bäume auf ihre Vitalität und vermerkt auf der Liste notwendige Maßnahmen zur Verkehrssicherheit der Bäume. Diese werden vom gemeindlichen Bauhof abgearbeitet.

Zusätzlich wird jedes Jahr eine Sichtkontrolle der Bäume vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt.

19.03.2021
Martina Spindler

Diskussionsverlauf

Herr Zattler bittet die Excel-Liste als Anlage zum Protokoll aufzunehmen.

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6. Stand zur Renaturierung der Klosterbäche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

  1. Seit dem Jahr 2006 wurden für diverse Eingriffsvorhaben Ausgleichsflächen vom Ökokonto abgebucht, wobei teilweise fehlerhafterweise einzelne Flächen mehrfach belegt wurden. Das Büro U-Plan wurde daher folgerichtig am 19.12.2019 beauftragt, die Einzelvorgänge aufzuarbeiten und zu bereinigen. In Zusammen­arbeit mit Frau Steiger und Herrn Werner, der beim Landesamt für Umwelt das sog. Ökoflächenkataster (-> dorthin sind alle abgebuchten Ausgleichsflächen zu melden) führt, wurde dann der beiliegend dokumentierte Abbuchungstand (insgesamt 8 Abbuchungen mit gesamt ca. 9.618 m²) im Juli 2020 als akzeptiert festgehalten. 
Die abgebuchten Flächen liegen, wie aus beiliegender Übersicht ersichtlich ist, vorwiegend am Kuchelbächel, an dem zwischen 2010 und 2012 Renaturierungs­maßnahmen durchgeführt wurden. Man kann sich die abgebuchten Flächen nun auch im Bayern-Atlas anzeigen lassen, indem man unter "Natur" das Thema "Ökoflächenkataster" anklickt.

  1. Für die Klosterbäche wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erstellt, welches die Ziele und die grundsätzlichen Maßnahmen der Renaturierung für die einzelnen Bäche wiedergibt. Auf Basis des Gewässerentwicklungskonzeptes wurde durch das Büro U-Plan die Planung für das Ökokonto 2004 erstellt.

  1. Renaturierung des Kuchelbächels

Die Gemeinde hatte sich entschlossen, als erste Maßnahme zur Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes die Renaturierung des Kuchelbächels umzusetzen. Durch das Büro U-Plan wurde eine Ausführungsplanung erstellt und die Maßnahme ausgeschrieben. Die Umsetzung der Maßnahmen am Kuchelbächel fand zwischen 2009 und 2011 durch die Firma Schmidt Garten und Landschaftsbau, Geretsried statt. Insofern wurde die Renaturierung am Kuchelbächel 2011 abgeschlossen.

Aufgrund von Biotopen, die sich entwickelt hatten, erfolgte die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen am Kuchelbächel teilweise abweichend vom Gewässer­entwicklungsplan. Zudem hat sich gezeigt, dass der Abstand der Landwirtschaft zum Bach (Grundstücksgrenzen) zwischenzeitlich nicht immer exakt eingehalten wurde und dass bei der wichtigen Wasserableitung in den Kuchelbach (in der Nähe der Schule) wohl Veränderungen durch Dritte vorgenommen wurden. Das Büro U-Plan hatte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass immer auch eine gewisse Pflege der Bachläufe erforderlich ist.

  1. Vorbesprechungen für die Renaturierung des Mühlbaches/Klingenbaches 

In Bezug auf den Mühlbach wurden 2012 und 2014 Vorgespräche geführt, die zum Ziel hatten, zu prüfen, ob der noch notwendige Grunderwerb für die Renaturierung unmittelbar benachbart der St 2071 möglich ist. Das Protokoll mit Plan liegt bei (vgl. Protokoll vom 14.07.2014.pdf).

Zudem wurde damals diskutiert, ob nicht abweichend von der vorliegenden Gewässerentwicklungsplanung auch ein deutlich günstiger Durchlass unter der St 2071 mit den Fachbehörden abgestimmt werden kann. Zu diesem Zweck wurde der Sachverständige Herr Bumiller in das Projekt einbezogen.


  1. Zusammenhang mit der OU Schäftlarn

Durch das Büro U-Plan wird im Auftrag der Gemeinde geplant, Ausgleichsmaßnahmen für die Ortsumfahrung Schäftlarn insbesondere im Abschnitt "Klingenbach - Klostergeärtnerei bis Kläranlage) unterzubringen. Im Nachgang zum Planfeststellungsbeschluss für die OU Schäftlarn müsste die Maßnahme dann ausführungsreif geplant und umgesetzt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer fragt nach den Ursachen für den zu geringen Abstand der landwirtschaftlichen Flächen zum Kuchelbächel und welche Veränderungen durch Dritte an dem Fließgewässer vorgenommen worden seien.
Der Vorsitzende führt aus, dass keine Ackerfläche direkt bis zum Gewässer reichen würde. Schmale Grünstreifen seien zwischen Ackerflächen und Gewässer stets vorhanden. Probleme durch die Veränderungen des Kuchelbächels durch Dritte sind aktuell nicht bekannt.

Herr Dr. Ruhdorfer weist darauf hin, dass das Kuchelbächel ein sehr sensibler ökologischer Raum sei. Größtes Problem sei die Unterquerung der St2071 für die es keine perfekte Lösung gäbe.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Kosten für die Unterquerung der St2071 die Gemeinde übernehmen müsste.

Herr Zattler verdeutlicht, dass aus seiner Sicht die Renaturierung der Klosterbäche eine hohe Priorität für die Gemeinde haben sollte. 
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Durchführung dieses Vorhabens auch durch die derzeitigen finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde begrenzt ist.


  

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7. Ökokontovorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Schäftlarn hat ein gemeindliches Ökokontokonzept erstellt, das die Renaturierung der Fließgewässer im Umfeld des Klosters Schäftlarn (sogenannte „Klosterbäche“) gemäß den Vorgaben des Gewässerpflegekonzeptes (Bescheid vom 20.09.2004) vorsieht. Das Büro U-Plan hatte im Jahr 2006 den beiliegenden Plan zum Ökokonto (Gesamtübersicht mit Flächenbilanz) erstellt. Die Darstellung der an den Klosterbächen durchzuführenden Maßnahmen und deren naturschutzfachliche Bewertung als Ausgleichsfläche wurde der Gemeinde Schäftlarn mit Schreiben vom 16.06.2006 durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes München bestätigt (Az: 9.3/Feu). Damit ist von der UNB die grundsätzliche Eignung der im beiliegenden Plan dargestellten Maßnahmen bestätigt.
Am Rande sei erwähnt, dass im Jahr 2004 noch nichts von der Bayerischen Kompensationsverordnung bekannt war, die nun nach dem Inkrafttreten bei der Ortsumfahrung Schäftlarn für Ausgleichsflächen anzuwenden ist. Für die OU Schäftlarn muss daher durch das Büro U-Plan in Zusammenarbeit mit der UNB noch eine "Übertragung" der Ergebnisse von 2004 in die Systematik der BayKompV aus dem Jahr 2014 gefunden und abgestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Waldherr verlässt die Sitzung vor Aufruf dieses TOP.

Herr Zattler fragt an, ob durch die Inanspruchnahme von ökologischen Ausgleichsflächen Einnahmen erzielbar wären.
Der Vorsitzende erläutert, dass zwar dadurch ein ideeller Mehrwert für die Gesellschaft entsteht, der jedoch keine Einnahmen generieren kann.

Herr Dr. Ruhdorfer fragt an, welche Flächen bereits im Rahmen des Ökokontos verwendet wurden. 
Der Vorsitzende sichert eine Aufstellung der Flächen zu.

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8. Antrag zur Verkehrsberuhigung des Eichendorffwegs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Fraktion der Grünen hat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Zeichen 325.1 und 325.2) für den Bereich Eichendorffweg, Kapuziner Weg (südlicher Teil) und Jahnstraße beantragt. 
Der Antrag für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im oben genannten Bereich wurde der Polizeiinspektion Grünwald zur Stellungnahme vorgelegt. Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Grünwald wurde den Ratsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Mit Schreiben vom 23.03.2021 hat die Polizeiinspektion Grünwald eine fachliche Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben. 

Stellungnahme der Polizei
„Der Eichendorffweg, die Jahnstraße und der Kapuzinerweg (Südteil) spielen für den innerörtlichen und überörtlichen Verkehr nur eine geringe Rolle, sie werden in der Regel von Verkehrsteilnehmern von oder zu dortigen Grundstücken und der im Umfeld wohnenden Anwohner genutzt.

Es wurden die Unfalldaten aller o.a. Straßen der letzten drei Jahre ausgewertet. Es kam in diesem Zeitraum zu einer Verkehrsunfallflucht, bei dem ein niedriger Sachschaden entstand. 

Verkehrsberuhigte Bereiche müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr nur untergeordnete Bedeutung hat. Entscheidend ist, dass die Fahrzeugführer schon aus dem äußeren Bild der Verkehrsfläche unmissverständlich den Eindruck gewinnen, dass sie sich nicht auf einer „normalen“ Straße befinden, sondern in einem Bereich mit deutlicher Gewichtung auf eine nicht verkehrliche Nutzung wie etwa von Aufenthalt und Spiel. Dies ist im Eichendorffweg und der Jahnstraße augenscheinlich nicht der Fall. Lediglich der Kapuzinerweg (Südteil) könnte diesen Eindruck erwecken.

Außerdem wäre ein Parken nur noch auf ausgewiesen Stellen erlaubt, was zu einer absichtlichen Behinderung des Durchfahrtsverkehrs führen soll, da nur so die Geschwindigkeitsreduzierung in einem verkehrsberuhigten Bereich erreicht wird.

Bei einer Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit ist jedoch aufgefallen, dass lediglich im Eichendorffweg die zulässige Geschwindigkeit durch Z. 274 auf 30 km/h beschränkt ist. Die Straßen südlich der Starnberger Straße, Niederried, Unterdorf, Flurstraße, Jahnstraße und der Kapuzinerweg, sind jedoch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den innerörtlichen Straßenverkehr im Ortsteil Hohenschäftlarn, insbesondere auch zur Vereinheitlichung der Verkehrsregelungen, im Ortsbereich, würden wir anregen über eine Geschwindigkeitsvereinheitlichung durch Z. 274.1, Zone 30 km/h, nachzudenken. Die dann geltende Regel „rechts vor links“ würde die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit, auch im Eichendorffweg, fördern.“
Das Schreiben im Original liegt den Ausschussmitgliedern ebenfalls vor.

Weiter beantragt die Fraktion der Grünen die Prüfung anderer Straßenzüge im Gemeindegebiet, die sich für einen verkehrsberuhigten Bereich eignen könnten. 

Diskussionsverlauf

Herr Blomeyer erläutert den Antrag.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Stellungnahme der Polizei die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs faktisch nicht möglich ist. Da angeregt wird stattdessen die Einrichtung eines Tempo-30-Bereichs zu prüfen, sollte dies evtl. weiterverfolgt werden. 

Herr Blomeyer bittet daraufhin den Antrag wie folgt abzuändern: 

Beschluss

  1. Einrichtung einer Tempo-30-Zone, welche den Bereich Unterdorf, Eichendorffweg, Jahnstraße, Kapuzinerweg (Südteil), Sonnenhang, Flurstraße und Niederried umfasst.
  2. Antrag zu 2. wird zurück gezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö 9

Sachverhalt

Schon im letzten Jahr hat sich die Verwaltung mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED befasst. Die Kosten einer Umrüstung hat die Gemeinde zu tragen.

Neben Klimaschutz und Stromeinsparung sind auch die die verbesserte Ausleuchtung der Straßen und Wege sowie die längere Haltbarkeit der Leuchtmittel als Vorteile zu nennen.
Bei den Bayernwerken wurde daher angefragt, welche Möglichkeiten es grundsätzlich zur Umrüstung gibt.

Zum einem können die Kosten direkt durch die Gemeinde übernommen werden (ca. 155.000 €), es ergibt sich dann sofort eine Stromeinsparung von ca. 70 %. Aktuell belaufen sich die Stromkosten auf 33.000 € für 2021 (Tendenz steigend).

Nach Angabe unseres neuen Kommunalberaters bietet sich aktuell die Möglichkeit einer Förderung von 30 % für Anträge die in 2021 gestellt werden. Die Förderung ist aktuell 5% höher aufgrund der Corona-Pandemie. Anträge, die in 2022 gestellt werden, erhalten eine Förderung von 25 % der Umrüstmaßnahme. Das Förderprogramm läuft nach aktuellem Stand Ende 2022 aus.


Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung vom 24.03.2021 grundsätzlich dafür ausgesprochen, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung die Variante der Förderung zu bevorzugen, wenn der Haushalt (2022) die anfallenden Kosten zulässt. Das weitere Vorgehen wird in der Sitzung vorgestellt, so dass eine tiefergehende Diskussion erfolgen kann.

Diskussionsverlauf

TOP 9 wird nach TOP 6 aufgerufen.

Herr Drexl von der Bayernwerk AG stellt verschiedene Möglichkeiten zur stromsparenden und klimaschutzgerechten Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen vor. 
Nach seiner sehr überzeugenden Präsentation konnten Fragen aus dem Gremium zum Insektenschutz, Absenkung der Leistung, Sensorik und Bewegungsmelder oder Lichtleistung (neutralweißes Licht mit 4000K oder warmweißes mit 3000K) professionell beantwortet werden. Auch wurden von Herrn Drexl die verschiedenen Möglichkeiten (Gestaltung) der Umrüstung erläutert.
Der Umwelt- und Mobilitätsausschuss spricht sich grundsätzlich für die Umrüstung aus und beauftragt die Verwaltung die Umrüstung mit Herrn Drexl im Detail auszuarbeiten und das Ergebnis möglichst noch in der Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2021 dem Gremium zu präsentieren.

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 10
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10.1. Info zu neuem Radverkehrs- und Beschilderungskonzept des Landkreises München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Am 13.04.2021 wurde im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur des Kreistages das neue Radverkehrs- und Beschilderungskonzept für den Landkreis München vorgestellt. Das Konzept wurde über die letzten knapp 2 Jahre von der Inovaplan GmbH erarbeitet und soll nun als Leitfaden für die Radverkehrsplanung des Landkreises dienen. Neben eine ausführlichen Grundlagenermittlung, Bestandsanalyse und Mängelanalyse wurden vor allem eine einheitliche wegweisende Beschilderung und ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur erarbeitet.

Der Ausschuss hat beschlossen, die Maßnahmen des Konzepts umzusetzen. Neben der Umsetzung der wegweisenden Beschilderung soll als nächstes das erstellte idealtypische Radverkehrsnetz in den Fokus gerückt werden. Hierfür wird derzeit eine Umsetzungs-Priorisierung des rund 600 km langen Netzes erarbeitet, welche in den kommenden Gremien thematisiert werden soll. Für die weitere Planung und Umsetzung ist eine Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landkreises angestrebt. Entsprechend ist in der Zukunft vorgesehen maßnahmenbezogen Kontakt zu den Gemeinden aufnehmen, wenn zum Beispiel die Beschilderungen angebracht werden sollen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Radwegsituation vorgesehen sind. Die Gemeinde wurde bei der bisherigen Vorbereitung des Radwegkonzept des Landkreises teilweise mit einbezogen.

Unter https://muenchen.gremien.info/meeting.php?sid=ni_2021-VA-49 TOP 2 können sie das Konzept und alle Anlagen einsehen und herunterladen. An einer Bereitstellung des Konzepts auf der Webseite des Landratsamtes wird noch gearbeitet.

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10.2. Sachstand zu Antrag auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen für die Klosterstraße (St2071)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö 10.2
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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 11
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11.1. Jakob Metz: Nebengebäude beim alten Pumphaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Herr Metz trägt vor, dass bei dem alten Pumphaus sich mehrere Nebengebäude aus Holz befinden würden (u. a. Bienenhaus), die in einem sehr schlechten baulichen Zustand sind. Sie sollten daher aus Sicherheitsgründen beseitigt werden.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Gebäude durch den Wassermeister gesichtet wurden.  

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11.2. Fabian Blomeyer: Sachstand zum Rückbau Flachbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Mobilitätsausschuss (Gemeinde Schäftlarn) Umwelt- und Mobilitätsausschuss 03.05.2021 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Herr Blomeyer fragt nach dem Sachstand beim Abbau der Baustelleneinrichtung für den Rückbau des Flachbrunnens.
Der Vorsitzende führt aus, dass die Baustelle bereits komplett abgebaut wurde.

Datenstand vom 14.02.2024 16:54 Uhr