Bauvoranfrage auf Abbruch und Neuerrichtung eines Wohngebäudes mit Carport, Flnr. 251 Gmrk. Königssee (Fritzenweg 8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.03.2021 vorberatend 16
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Für die Bauvoranfrage von Herrn Dr. Hubert Reif auf Neuerrichtung eines Wohngebäudes mit Carport wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.
Die gemeindliche Wasserhausanschlussleitung darf nicht überbaut werden. Die Kosten für die Umverlegung hat der Antragsteller zu tragen.
Die anfallenden Abwässer des Gebäudes sind durch eine Kleinkläranlage ordnungsgemäß zu entsorgen. 
Sobald ein Anschluss an den gemeindlichen Kanal möglich ist, ist das Anwesen daran anzuschließen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2021 09:40 Uhr