Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift
2 Bauantrag auf Abriss eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Flnr. 33/2 Gmrk. Königssee (Am Brutslehen 5)
3 Bauantrag auf Abriss eines bestehenden Holzunterstandes; Abriss eines sanierungsbedürftigen Obergeschosses; Neuerrichtung eines Obergeschosses samt Dach; Neuerrichtung eines Kellers für die Gebäudetechnik; Anbau und Erweiterung am Bestandshaus im Erd- und Obergeschoss, Flnr. 83 Gmrk. Schönau (An der Rosenleite 12)
4 Bauantrag auf Anbau eines Carports, Flnr. 439/4 Gmrk. Schönau (Bergschattenweg 8)
5 Bauantrag auf Erweiterung und Umbau des bestehenden Anwesens zum Einbau von drei Wohneinheiten sowie Errichtung eines Carports, Flnr. 543/2, 620, 620/5 Gmrk. Schönau (Graf-Arco-Str. 2)
6 Bauantrag auf Errichtung eines Wohngebäudes, Flnr. 543/2 Gmrk. Schönau (Graf-Arco-Str. 2)
7 allg. Aussprache, Sonstiges

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1. Genehmigung der Niederschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 02.05.2023 wird vollinhaltlich genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Abriss eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, Flnr. 33/2 Gmrk. Königssee (Am Brutslehen 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Für den Bauantrag von Herrn und Frau Johannes und Silke Janz auf Abriss eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Erteilung einer Ausnahme von der rechtskräftigen Veränderungssperre für die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens wird zugestimmt.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Abriss eines bestehenden Holzunterstandes; Abriss eines sanierungsbedürftigen Obergeschosses; Neuerrichtung eines Obergeschosses samt Dach; Neuerrichtung eines Kellers für die Gebäudetechnik; Anbau und Erweiterung am Bestandshaus im Erd- und Obergeschoss, Flnr. 83 Gmrk. Schönau (An der Rosenleite 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Für den Bauantrag von Frau Karolin Finkenzeller auf Abriss eines bestehenden Holzunterstandes; Abriss eines sanierungsbedürftigen Obergeschosses; Neuerrichtung eines Kellers für die Gebäudetechnik; Anbau und die Erweiterung am Bestandshaus im Erd- und Obergeschoss wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen.
Sollte die bestehende private Wasserhausanschlussleitung nicht mehr ausreichend sein, oder ein eigener Wasserhausanschluss gewünscht sein, hat die Antragstellerin die Kosten für die erforderliche Leitungsverstärkung, bzw. die Herstellung des neuen Wasserhausanschlusses zu tragen. 
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Anbau eines Carports, Flnr. 439/4 Gmrk. Schönau (Bergschattenweg 8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Für den Bauantrag von Frau Katharina Staudinger auf Anbau eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Wasser- und Kanalanschluss sind für das beantragte Vorhaben nicht erforderlich.
Die bestehende Wasserhausanschlussleitung darf nicht überbaut werden. Sollte eine Umverlegung notwendig sein, hat die Antragstellerin die Kosten hierfür zu tragen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Erweiterung und Umbau des bestehenden Anwesens zum Einbau von drei Wohneinheiten sowie Errichtung eines Carports, Flnr. 543/2, 620, 620/5 Gmrk. Schönau (Graf-Arco-Str. 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Für den Bauantrag der BGL Immobilien GmbH auf Erweiterung und Umbau des bestehenden Anwesens zum Einbau von drei Wohneinheiten sowie Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. Sollte die bestehende Wasserhausanschlussleitung nicht mehr ausreichend sein, hat die Antragstellerin die Kosten für die erforderliche Leitungsverstärkung zu tragen. 
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Errichtung eines Wohngebäudes, Flnr. 543/2 Gmrk. Schönau (Graf-Arco-Str. 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Für den Bauantrag der BGL Immobilien GmbH auf Errichtung eines Wohngebäudes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. Für das neu zu errichten geplante Wohngebäude ist ein eigener Wasserhausanschluss herzustellen. Die Kosten hierfür hat die Antragstellerin zu tragen.  
Das gesamte Anwesen ist an die gemeindliche Kanalisation anzuschließen.
Die anfallenden Oberflächenwasser müssen auf dem Baugrundstück schadlos beseitigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. allg. Aussprache, Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.06.2023 ö informativ 7
Datenstand vom 06.07.2023 16:44 Uhr