Haushaltssatzung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        6.984.500,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.379.900,00 €

ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        380 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)        380 v. H.
  1. Gewerbesteuer        380 v. H.



§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 09:55 Uhr