Neuerlass Feuerwehrkostensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.10.14, 14.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.10.14 14.10.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) und aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), erlässt der Markt Schopfloch eine Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren des Marktes Schopfloch (FeuerwehrkostenersatzS - FwKES).
Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Schopfloch vom 14.03.2013 außer Kraft. 
Die den Marktgemeinderatsmitgliedern vorliegende Satzung der FwKES ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 11:30 Uhr