Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Lehenbuch"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2019 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat Schopfloch beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB, die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Lehenbuch" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt abgegrenzt:
  • im Norden durch den Wirtschaftsweg mit der Fl.Nr. 716, Gemarkung Lehengütingen
  • im Osten durch den Wirtschaftsweg mit der Fl.Nr. 715, Gemarkung Lehengütingen
  • im Westen durch den Wirtschaftsweg mit der Fl.Nr. 709, Gemarkung Lehengütingen
  • im Süden durch das landwirtschaftlich genutzte Grundstück mit der Fl.Nr. 710, Gemarkung Lehengütingen

Der Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche von ca. 2,2 ha des Grundstücks mit der Fl.Nr. 710, Gemarkung Lehengütingen.

Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Sondergebiet für regenerative Energien - Sonnenenergie" nach § 11 Abs. 2  BauNVO.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung des Planentwurfes durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.
Zeitgleich mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB  soll frühzeitig durch Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Schopfloch erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 14:00 Uhr