Führerscheine für Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr - Grundsatzregelung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 11.11.2019 ö beschließend 12

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, Feuerwehrangehörigen, welche zum Fahren der Feuerwehrfahrzeuge eingesetzt werden sollen, zum Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnisklasse C einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Führerscheins ausbezahlt. Die Zuschussregelung ist auf maximal zwei Feuerwehrangehörige pro Jahr begrenzt. Gleichzeit wird der Beschluss lfd. Nr. 097/2018 vom 09.07.2018 aufgeboben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 14:00 Uhr