Führerscheine für Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr - Grundsatzregelung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 11.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates | 11.11.2019 | ö | beschließend | 12 |
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, Feuerwehrangehörigen, welche zum Fahren der Feuerwehrfahrzeuge eingesetzt werden sollen, zum Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnisklasse C einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren. Der Zuschuss wird nach Vorlage des Führerscheins ausbezahlt. Die Zuschussregelung ist auf maximal zwei Feuerwehrangehörige pro Jahr begrenzt. Gleichzeit wird der Beschluss lfd. Nr. 097/2018 vom 09.07.2018 aufgeboben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2020 14:00 Uhr