Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Deuenbach" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht - Änderung und Ergänzung des Geltungsbereiches


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.02.22, 22.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.02.22 22.02.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat Schopfloch hat in seiner Sitzung am 12.10.2020 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Photovoltaikanlage Deuenbach" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht beschlossen.

Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Sondergebiet für regenerative Energien – Sonnenenergie" nach § 11 Abs. 2 BauNVO.

Der Geltungsbereich der beschlossenen Änderung soll geändert und ergänzt werden. Es handelt sich um Teilflächen der Grundstücke 631 und 637 der Gemarkung Schopfloch. Der Geltungsbereich beinhaltet eine Teilfläche von ca. 3,0 ha

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt abgegrenzt:
  • im Norden durch den Wirtschaftsweg mit der Fl.Nr.636, Gemarkung Schopfloch
  • im Osten durch das das Feldgehölz mit der Fl.Nr. 630, Gemarkung Schopfloch
  • im Westen durch den Wirtschaftsweg und das Feldgehölz mit der Fl.Nr. 638, Gemarkung Schopfloch
  • im Süden durch die landwirtschaftlichen Grundstücke mit den Fl.Nrn.. 631 und 637, Gemarkung Schopfloch  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2021 09:37 Uhr