Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Neufassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.07.12, 12.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.07.12 12.07.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Markt Schopfloch erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den §§ 132, 133 Abs. 3 Satz 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS). Die Satzung tritt am 01. August 2021 in Kraft. Die den Marktgemeinderatsmitgliedern vorliegende Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist Bestandteil des Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.08.2021 09:11 Uhr