Bauantrag Schopfloch - Neubau eines Mehrfamilienhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.12.13, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.12.13 13.12.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Dem geplanten Bauvorhaben „Neubau eines Mehrfamilienhauses“ auf dem Grundstück Flst.-Nr. 15 der Gemarkung Schopfloch (Jägerstraße 20) wird seitens des Marktes Schopfloch zugestimmt. 

Für je 50 m² Wohnfläche der einzelnen Wohnungen ist ein PKW-Stellplatz auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Der Bauwerber muss somit acht Stellplätze auf dem Baugrundstück anlegen. Da der gepflasterte Zufahrtsweg zum Grundstück nur ca. 2,60 m breit ist, sind Schäden durch Baufahrzeuge nicht auszuschließen. Sollten während den Bauarbeiten Schäden an der Zuwegung und den Seitenstreifen entstehen, sind diese vom Bauwerber auf eigene Kosten zu beheben, ohne dass es dazu einer besonderen Aufforderung bedarf. Der Markt Schopfloch behält sich vor, etwaige Nacharbeiten auf Kosten des Bauwerbers vornehmen zu lassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2022 09:18 Uhr