Verkehrsrechtliche Anordnung in Schopfloch - Beschilderung Deuenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.12.13, 13.12.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, der Beschluss für Tagesordnungspunkt 7 vom 22.03.2021 und die verkehrsrechtliche Anordnung vom 16.04.2021 werden aufgehoben. Die Verkehrszeichen Vz 274-20 („Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h“) sind zurückzubauen.
Der Marktgemeinderat beschließt zudem, die bestehende Beschilderung mit Verkehrszeichen Vz 253 („Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“) und dem Zusatz „Anlieger frei“ beizubehalten und mit dem Zusatzzeichen Vz 1026-36 („Landwirtschaftlicher Verkehr frei“) zu ergänzen.
Das Zusatzzeichen soll an der Einfahrt in die Hollgasse am Anwesen Friedrich-Ebert-Str. 11 und an der Einmündung ab der Kreisstraße AN 42 an der Straße zur Neumühle angebracht werden.
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit soll in der Ortsdurchfahrt Deuenbach von Hausnummer 2 bis Hausnummer 13a und ab der Brücke Heckersgraben (auf Höhe Anwesen Deuenbach 1) bis zur Einmündung Klein-Deuenbach (auf Höhe Anwesen Deuenbach 20) eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2022 09:18 Uhr