Antrag auf Errichtung eines Wildgeheges in Waldhäuslein
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25, 25.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat ist mit der geplanten Errichtung eines Wildgeheges in der Gemarkung Waldhäuslein auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 17, 81, und 99 grundsätzlich einverstanden.
Der gemeindliche Feld- und Waldweg Flst.-Nr. 98 darf hierzu nicht eingezäunt werden und muss dauerhaft zugänglich sein. Der Jagdbehörde des Landratsamtes Ansbach sollen folgende Auflagen an den Antragsteller empfohlen werden:
Der gemeindliche Wassergraben Flst.-Nr. 79/1 ist innerhalb der Einzäunung mit Wasserbausteinen zu befestigen und entsprechend zu unterhalten. Die Angrenzer der genannten Grundstücke sind über das Vorhaben zu informieren. Zu einem gemeinsamen Ortstermin vor der Gehegeerrichtung mit Vertretern des Landratsamtes (Jagdrecht, Veterinär, Naturschutz, Wasserrecht) und dem Antragsteller ist die Marktverwaltung zu informieren und ein Vertreter hinzuzuziehen.
Des Weiteren soll bei Betriebsaufgabe der Gehegewildhaltung, die Einzäunung zurück gebaut und das Gelände in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.05.2024 09:55 Uhr