Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 für das Sondergebiet "Gartenbau Heiligenschlag"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.10.14, 14.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.10.14 14.10.2024 ö beschließend 5.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. Abwägungstabelle zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Gartenbau Heiligenschlag“ vorgebrachten Hinweise, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. 

Der Marktgemeinderat Schopfloch billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Planentwurf (in der Fassung vom 14.10.2024) mit allen Anlagen und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben. 

Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2024 11:30 Uhr