Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.01.11, 11.01.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.01.11 | 11.01.2021 | ö | beschließend | 7.2 |
Beschluss
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht des Markt Schopfloch mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.01.2021 wird hiermit verbindlich festgestellt.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind vom Abwägungsergebnis und dem Feststellungsbeschluss zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2021 11:33 Uhr