Bauvoranfrage 1 Schopfloch - Bau eines Wohnhauses mit 3 Wohnungen und einem Carport mit 3 PKW-Stellplätzen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.01.25, 25.01.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bauvoranfrage „Bau eines Wohnhauses mit drei Wohnungen und eines Carports mit drei PKW-Stellplätzen“ auf dem Grundstück Flst.-Nr. 15 der Gemarkung Schopfloch (Jägerstraße 20) wird seitens des Marktes Schopfloch zugestimmt.
Für je 50 m² Wohnfläche der einzelnen Wohnungen ist ein PKW-Stellplatz auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Der Bauwerber muss somit sechs Stellplätze auf dem Baugrundstück anlegen. Da der gepflasterte Zufahrtsweg zum Grundstück nur ca. 2,60 m breit ist, sind Schäden durch Baufahrzeuge nicht auszuschließen. Sollten während den Bauarbeiten Schäden an der Zuwegung und den Seitenstreifen entstehen, sind diese vom Bauwerber auf eigene Kosten zu beheben, ohne dass es dazu einer besonderen Aufforderung bedarf. Der Markt Schopfloch behält sich vor, etwaige Nacharbeiten auf Kosten des Bauwerbers vornehmen zu lassen.
Um eine mögliche Erschließung des nördlichen Bereichs sicherzustellen, ist dem Markt Schopfloch das Recht einzuräumen, auf dem Grundstück FlSt.-Nrn. 15, 15/3 und 15/4 eine öffentliche Zufahrt in geeigneter Weise herzustellen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.02.2021 09:00 Uhr