Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.09.27, 27.09.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die vom Marktgemeinderat vorgehend unter Tagesordnungspunkt 4.1 beschriebenen Abwägungen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs.2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaikanlage Deuenbach“ sowie für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes werden in die Planung eingearbeitet.
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Photovoltaikanlage ‚Deuenbach“ mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der Fassung vom 27.09.2021 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Abwägung und den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen Auslegung zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2022 09:14 Uhr