Haushaltssatzung 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 2022.04.25, 25.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat | Sitzung des Marktgemeinderates, 2022.04.25 | 25.04.2022 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.314.900,00 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.197.200,00 €
ab.
§ 2
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 380 v. H.
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 380 v. H.
- Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2022 11:42 Uhr