Datum: 25.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses in Schopfloch
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung
2 Haushaltssatzung 2024
3 Finanzplanung 2024 bis 2027
4 Vorlage der Jahresrechnung 2023
5 Bauantrag Schopfloch - Errichtung eines Carports
6 Antrag auf Errichtung eines Wildgeheges in Waldhäuslein
7 Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für 2024
8 Bekanntgaben, Frageviertelstunde

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1. Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.02.2024 ist den Marktgemeinderatsmitgliedern zugestellt worden. Die Niederschrift wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Haushaltssatzung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        6.984.500,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.379.900,00 €

ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        380 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)        380 v. H.
  1. Gewerbesteuer        380 v. H.



§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Finanzplanung 2024 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Finanzplan 2024 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 mit 2027 wird vom Marktgemeinderat in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der vorgelegten Jahresrechnung für das Jahr 2023 zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2023 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Schopfloch - Errichtung eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Dem geplanten Bauvorhaben „Errichtung eines Carports“ auf dem Grundstück Flst.-Nr. 490/6 der Gemarkung Schopfloch (Akazienweg 11) wird seitens des Marktes Schopfloch zugestimmt. 

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Heiligenschlag“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, wird ebenfalls zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Errichtung eines Wildgeheges in Waldhäuslein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat ist mit der geplanten Errichtung eines Wildgeheges in der Gemarkung Waldhäuslein auf den Grundstücken Flst.-Nrn. 17, 81, und 99 grundsätzlich einverstanden. 
Der gemeindliche Feld- und Waldweg Flst.-Nr. 98 darf hierzu nicht eingezäunt werden und muss dauerhaft zugänglich sein. Der Jagdbehörde des Landratsamtes Ansbach sollen folgende Auflagen an den Antragsteller empfohlen werden: 
Der gemeindliche Wassergraben Flst.-Nr. 79/1 ist innerhalb der Einzäunung mit Wasserbausteinen zu befestigen und entsprechend zu unterhalten. Die Angrenzer der genannten Grundstücke sind über das Vorhaben zu informieren. Zu einem gemeinsamen Ortstermin vor der Gehegeerrichtung mit Vertretern des Landratsamtes (Jagdrecht, Veterinär, Naturschutz, Wasserrecht) und dem Antragsteller ist die Marktverwaltung zu informieren und ein Vertreter hinzuzuziehen.
Des Weiteren soll bei Betriebsaufgabe der Gehegewildhaltung, die Einzäunung zurück gebaut und das Gelände in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Januar 2020 (GVBI. S. 11), erlässt der Markt Schopfloch eine Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in den Ortsteilen Schopfloch und Lehengütingen für das Jahr 2024.

Die den Marktgemeinderatsmitgliedern vorliegende Verordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2024.03.25 25.03.2024 ö beschließend 8
Datenstand vom 03.05.2024 09:55 Uhr