Datum: 22.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulsporthalle Schopfloch
Gremium: Marktgemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung
2 Haushaltssatzung 2021
3 Finanzplanung 2021 bis 2024
4 Bauantrag Schopfloch - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
5 Bauantrag Schopfloch - Neubau Produktionshalle mit Sozialtrakt
6 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 a "Am Lenaberg II"
6.1 Behandlung der Einwendungen der frühzeitigen Beteiligung
6.2 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
7 Verkehrsrechtliche Anordnung in Schopfloch - Beschilderung Deuenbach
8 Bekanntgaben, Frageviertelstunde

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1. Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.02.2021 wurde den Marktgemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsladung zugestellt. Die Niederschrift wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Haushaltssatzung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        5.633.600,00 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        2.795.500,00 €

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        380 v. H.
       b) für die Grundstücke (B)        380 v. H.
  1. Gewerbesteuer        380 v. H.



§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Finanzplanung 2021 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Finanzplan 2021 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2020 mit 2024 wird vom Marktgemeinderat in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Bauantrag Schopfloch - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Dem geplanten Bauvorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Flst.-Nr. 819/5 der Gemarkung Schopfloch (Goethestraße 1 a) wird seitens des Marktes Schopfloch zugestimmt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich der Bahnhofstraße“ hinsichtlich,
  • der Unterschreitung der Dachneigung von mind. 28° auf 22°,
  • der Überschreitung der Baugrenzen,
wird ebenfalls zugestimmt.

Der Markt Schopfloch stimmt auch als Eigentümer des benachbarten Grundstückes Flst.-Nr. 817 der Gemarkung Schopfloch (Spielplatz), der Übernahme von Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 2 BayBO mit einer Tiefe von 1,18 m und einer Gesamtfläche von 7,14 m² zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bauantrag Schopfloch - Neubau Produktionshalle mit Sozialtrakt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Dem geplanten Bauvorhaben „Neubau einer Produktionshalle mit Sozialtrakt“ auf einer Teilfläche des Grundstückes Flst.-Nr. 990 der Gemarkung Schopfloch (Am Gewerbepark 4) wird seitens des Marktes Schopfloch zugestimmt.
Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 09 „Am Pfarrhölzlein I“ und Nr. 14 „Am Pfarrhölzlein II“ hinsichtlich,
  • der Überschreitung der Baugrenzen,
sowie des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Pfarrhölzlein II“ hinsichtlich,
  • der Überschreitung der Traufhöhe von max. 12,0 m auf 17,50 m,

wird ebenfalls zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 a "Am Lenaberg II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 6
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6.1. Behandlung der Einwendungen der frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 6.1
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6.2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 6.2
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7. Verkehrsrechtliche Anordnung in Schopfloch - Beschilderung Deuenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die bestehende Beschilderung Verkehrszeichen-Nr. 253 und dem Zusatz „Anlieger frei“ mit dem Zusatzzeichen VZ-Nr. 1026-36 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ für die Ortsstraße in Deuenbach zu ergänzen. Das Zusatzzeichen soll an der Einfahrt in die Hollgasse am Anwesen Friedrich-Ebert-Str. 11 und an der Einmündung ab der Kreisstraße AN 42 an der Straße zur Neumühle angebracht werden. Zusätzlich erfolgt für diesen Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h.
Diese Beschilderung soll auf zwei Jahre, bis 31.12.2022, befristet sein. Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist ist eine erneute Überprüfung der dortigen Verkehrssituation durchzuführen. Sollte das Verkehrsverhalten der Verkehrsteilnehmer einen sicheren und geordneten Verkehr nicht gewährleisten, so kann auch vor Ablauf der 2 Jahre die Maßnahme mit erneutem Beschluss zurückgenommen werden.    
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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8. Bekanntgaben, Frageviertelstunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates, 2021.03.22 22.03.2021 ö beschließend 8
Datenstand vom 20.05.2021 14:44 Uhr