Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen, Augsburger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt vorstehende städtebauliche Maßnahmenkonzeption, die auf der Grundlage eines Bebauungsplans als städtebauliche Maßnahme im Sinne von § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB umgesetzt werden soll.
Zur Sicherung dieser Planung wird folgende Vorkaufsrechtsatzung erlassen:

Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:

§ 1 Zweck der Satzung

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Schrobenhausen ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen zu.
Der Stadtrat hat sich durch Beschluss am 18.05.2010 für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung vorrangig im Innenbereich ausgesprochen. Die Stadt Schrobenhausen plant daher die langfristige Sicherung und Entwicklung von Flächen im Zentralbereich, um den im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gerecht zu werden.
Auf dem Grundstück im Geltungsbereich der Satzung soll bezahlbares Wohnen, eine Kinderbetreuungseinrichtung und eine Alten- und Pflegeeinrichtung umgesetzt werden. Grundlage soll ein Bebauungsplan sein. Die Umsetzung wird erheblich erleichtert, wenn sich die Flächen im Eigentum der Stadt befinden. Daher soll zur Sicherung einer ganzheitlichen Umsetzung des Grundstückes und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht für das private Grundstück zugunsten der Stadt Schrobenhausen gesichert werden.
Die Sicherung dient dem Zweck der Realisierung der vorstehenden städtebaulichen Maßnahmenkonzeption und Zielvorstellungen.

§ 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf das Grundstück Fl.Nr. 672 der Gemarkung Schrobenhausen.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht

Der Stadt Schrobenhausen steht im Geltungsbereich der Satzung ein Vorkaufsrecht zu.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN

Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:
Die Satzung ist identisch mit der am 10.03.2020 durch den Bau -und Umweltausschuss beschlossenen Satzung.


Siegel


Bekanntmachungsvermerk:
Ortsüblich bekanntgemacht durch
Amtsblatt Nr. … vom …
Anschlag an den Amtstafeln am …

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2020 14:11 Uhr