1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2020
Dem Nachtragshaushaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.07.2020 zugestimmt. Der Nachtragshaushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
2. Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.07.2020 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
3. Haushaltssatzung
Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr 2 0 2 0
Auf Grund der Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben vermindert um 5.983.700 EUR
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher 44.782.900 EUR
auf nunmehr 38.799.200 EUR
verändert.
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben vermindert um 4.259.600 EUR
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher 12.163.500 EUR
auf nunmehr 7.903.900 EUR
verändert.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Schrobenhausen,
STADT SCHROBENHAUSEN
Reisner
Erster Bürgermeister