Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Stadtrates, 27.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 18. Sitzung des Stadtrates 27.07.2021 ö beschließend 13

Beschluss

Der Stadtrat beschließt nachfolgende
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU 
der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020,
zuletzt geändert mit Satzung vom 24.11.2020 (Inkrafttreten ab 01.01.2021)

Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
§ 1

Die Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen Kommunalunternehmen vom 28.04.2020, zuletzt geändert mit Satzung vom 24.11.2020 (Inkrafttreten ab 01.01.2021) wird wie folgt geändert:
  1. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Der Vorstand besteht aus (höchstens) zwei Mitgliedern.“
  1. § 4 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. Die Mitglieder des Vorstandes sind jeweils einzelvertretungsbefugt. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, gibt er sich eine Geschäftsordnung.“
§ 2

Die Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft.

Schrobenhausen, 27.07.2021

Stadt Schrobenhausen


Harald Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2021 14:48 Uhr