Personalangelegenheiten; Dienstliche Beurteilungen gemäß Art. 56 Leistungslaufbahngesetz (LlbG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 20. Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Die durchzuführenden periodischen Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten der Stadt Schrobenhausen erfolgen grundsätzlich nach den Regeln für die Beurteilung der staatlichen Beamten. Die hierzu erlassenen Vorschriften (insbesondere Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht in der jeweils geltenden Fassung und die Beurteilungsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr in der jeweils geltenden Fassung) sind, soweit sinnvoll, für die anstehenden Beurteilungen anzuwenden. Der Beurteilungszeitraum umfasst erstmals die Zeit vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Mühlpointner war während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

Datenstand vom 02.12.2021 14:15 Uhr