Der Stadtrat beschließt nachfolgende
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU
der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020,
zuletzt geändert mit Satzung vom 20.12.2022 (Inkrafttreten ab 01.01.2023)
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. 1998, S. 796), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
§ 1 Änderungen
Die Unternehmenssatzung der Stadtwerke Schrobenhausen KU der Stadt Schrobenhausen vom 28.04.2020 wird wie folgt geändert:
- § 6 Abs. 3 h erhält folgende Fassung:
Etwaige Bestellung des Abschlussprüfers sowie Bestellung eines begleitenden Projektsteuerers oder Sonderprüfers zu einzelnen, nicht von der etwaigen Jahresabschlussprüfung erfassten Themenbereichen
- § 6 Abs. 3 i erhält folgende Fassung:
Feststellung des etwaig geprüften Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes sowie Entlastung des Vorstands
- § 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den etwaigen Lagebericht und die Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Verwaltungsrat vorzulegen; § 27 KUV bleibt hiervon unberührt. Der Jahresabschluss und der etwaige Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der etwaige Lagebericht, die Erfolgsübersicht und der etwaige Bericht über die Abschlussprüfung sind der Stadt Schrobenhausen zuzuleiten.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Schrobenhausen, 17.12.2024
Stadt Schrobenhausen
Harald Reisner
Erster Bürgermeister