Antrag Fraktion Freie Wähler auf Erhöhung Sitzungsgeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 49. Sitzung des Stadtrates 16.01.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schrobenhausen zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung vom 27.01.2021

Die Stadt Schrobenhausen erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist zur Satzung der Stadt Schrobenhausen zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 27.01.2021 folgende Änderungssatzung:

§ 1

(1) § 3 der Satzung der Stadt Schrobenhausen zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 27.01.2021 wird wie folgt geändert:

1. Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Pauschalbetrag von monatlich 100 Euro, für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates ein Sitzungsgeld von 100 Euro und für die notwendige Teilnahme an Sitzungen eines Ausschusses 100 Euro.  

2. Die Absätze 6 bis 8 werden wie folgt neu gefasst:

(6) Die vom Stadtrat bestimmten Referenten erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 100 Euro.

(7) Das vom Stadtrat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 bestimmte ehrenamtliche Stadtratsmitglied, welches den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt, erhält eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 100 Euro.

(8) Die von den einzelnen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften und Ausschussgemeinschaften bestimmten Sprecher erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 100 Euro.

3. Abs. 10 wird wie folgt neu gefasst:

(10) Mitglieder eines vom Stadtrat zu bildenden Umlegungsausschusses erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Umlegungsausschusses ein Sitzungsgeld von 100 Euro. 


§ 2

Die Satzung tritt am 01.02.2024 in Kraft. 


Schrobenhausen, den 16.01.2024
STADT SCHROBENHAUSEN


Harald Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Fiß war während der Abstimmung kurzzeitig nicht anwesend.

Datenstand vom 21.03.2024 09:01 Uhr