Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Stadtrates, 27.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 67. Sitzung des Stadtrates 27.05.2025 ö beschließend 11

Beschluss 1

Nach Kenntnisnahme des Prüfberichtes über die örtliche Rechnungsprüfung vom 29.01.2025 wird die Jahresrechnung 2023 unter Anerkennung der im Rechenschaftsbericht nachgewiesenen Bestandteile dieser Rechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen festgestellt. Die im Rechenschaftsbericht nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt. Die im Verwaltungshaushalt gemäß § 11 Nr. 2 KommHV bereitgestellten Mittel der Deckungsreserve für „übrige Ausgaben“ wurden nicht in Anspruch genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Jahresrechnung 2023 wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Erster Bürgermeister Reisner hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Datenstand vom 17.06.2025 10:41 Uhr