Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 120 "An der Schanze" für die Umnutzung des Areals der ehemaligen Tierkörperverwertung; Grundsatz -und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Stadtrates, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Nr. 120 „An der Schanze“ im Sinne des § 12 BauGB für die Grundstücke Fl.Nr. 600/10, 600/15-17 und 600/20 der Gemarkung Mühlried.

Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 120 „An der Schanze“ mit Stand vom 19.10.2015 unter Einarbeitung der vorgestellten Grünordnung einschließlich Festsetzungen und Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Bebauungsplanverfahrens. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber den gesetzlich vorgeschriebenen Durchführungsvertrag zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Dagegen: SRe Koppold, Lemal, Reisner SR Mießl nahm wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 04.04.2019 08:07 Uhr