Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 119 "Westlich der Bürgermeister-Götz-Straße" und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 26.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 15. Sitzung des Stadtrates 19.05.2015 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 19. Sitzung des Stadtrates 29.09.2015 ö beschließend 7
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2015 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 26.01.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches  -BauGB- und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern -GO- den Bebauungsplan Nr. 119 „Westlich der Bürgermeister-Götz-Straße“ einschließlich Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 28.04.2015 / geändert 20.10.2015, redakt. ergänzt am 26.01.2016 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Mießl war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 04.04.2019 08:14 Uhr