1. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2016
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
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(dagegen: SRe Mießl, Eikam, Schwarzbauer)
2. Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2015 bis 2019
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2015 bis 2019 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
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(dagegen: SRe Lemal, Koppold, Kauderer, Dr. Schalk, Reisner, Bayerstorfer, Mießl, Eikam, Schwarzbauer, Berger, Dr. Mahl)
3. Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
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4. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr 2 0 1 6
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.051.550 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.715.000 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.200.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 505.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Schrobenhausen, 15.03.2016
STADT SCHROBENHAUSEN
Dr. Stephan
1. Bürgermeister