8. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Grundstücke Fl.Nr. 53/3 und 382 Gemarkung Mühlried; Abwägung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Feststellungsbeschluss nach § 5 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Stadtrates, 31.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 25. Sitzung des Stadtrates 26.01.2016 ö beschließend 8
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 27. Sitzung des Stadtrates 15.03.2016 ö beschließend 6
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 29. Sitzung des Stadtrates 31.05.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat stellt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Büro für Stadtplanung, Augsburg, ausgearbeitete 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung vom 15.03.2016 fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Bayerstorfer, Eikam, Schwarzbauer, Dr. Stephan und Winter; SR Koppold war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 04.04.2019 08:16 Uhr