Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl 2015, S. 458) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
§ 1
Die Stadt Schrobenhausen überprüft derzeit die künftige Gewerbegebietsentwicklung im Ortsteil Edelshausen. Derzeit sind nahezu alle gewerblichen Flächen in Edelshausen bebaut. Weitere Potentialflächen sind im Flächennutzungsplan derzeit nicht vorhanden. Für eine zukunftsorientierte Gewerbegebietsentwicklung ist es erforderlich, Erweiterungsflächen frühzeitig zu sichern. Eine Erweiterungsmöglichkeit könnte zunächst auf den Grundstücken Fl.Nr. 674, 675, 676 und 677 der Gemarkung Edelshausen zwischen Feichtenstraße und In der Scherau bestehen. Die Flächen sind bereits ausreichend erschlossen und knüpfen im Nordosten des bestehenden Gewerbegebietes an.
Da sich die Flächen nicht im öffentlichen Eigentum befinden, soll zur Sicherung einer möglichen Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Edelshausen und damit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung das Vorkaufsrecht für die Grundstücke Fl.Nr. 674, 675, 676 und 677 der Gemarkung Edelshausen zugunsten der Stadt Schrobenhausen gesichert werden.
Die Sicherung dient dem Zweck der Erweiterung und Erschließung von Gewerbegebietsflächen mit dazugehörigen Verkehrsflächen und Erschließungsanlagen.
§ 2
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die in § 1 Abs. 1 dieser Satzung aufgeführten Grundstücke. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3
Der Eigentümer des unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücks ist verpflichtet, der Stadt Schrobenhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schrobenhausen, den
STADT SCHROBENHAUSEN
Dr. Stephan
1. Bürgermeister
Anlage: Lageplan vom 08.02.2016