Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit 4 Gebäuden, 30 Wohneinheiten, Stellplätzen und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 70/7, 70/27-70/29 Gemarkung Mühlried, Siebenbürgener Straße und Fünfkirchener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Schrobenhausen) 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Aus Sicht der Stadt Schrobenhausen besteht grundsätzlich Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben. Allerdings kann aufgrund der derzeitigen Rechtslage (rechtskräftiger Bebauungsplan) das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht (Dachneigung, Wohneinheiten, Baugrenze, …).

Die Stadt Schrobenhausen beantragt daher die Zurückstellung des Baugesuchs gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 BauGB.

Aus Sicht der Stadt Schrobenhausen beurteilt sich das Vorhaben nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 24 „Griesfelder“ nach § 34 BauGB. Die beantragten Baukörper fügen sich unter Zugrundelegung des § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Lemal, Dr. Mahl und Siegl.

Datenstand vom 04.04.2019 09:18 Uhr