Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Schrobenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Stadtrates, 27.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 41. Sitzung des Stadtrates 27.06.2017 ö beschließend 5

Beschluss 1

In § 21 der Satzung wird ein Absatz 2 eingefügt, wonach stehende Grabsteine und Grabstelen (säulenartige Grabmale) folgende Ausmaße nicht überschreiten dürfen:
  1. bei Einzelwahlgrabstätten                Höhe 1,50 m
  2. bei Familienwahlgrabstätten                Höhe 1,60 m

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

In § 21 der Satzung wird ein Absatz 3 eingefügt, wonach Grabkreuze aus Holz oder Schmiedeeisen folgende Maße einhalten müssen:
  1. Höhe einschließlich Sockel 1,80 m
  2. Die Sockel müssen folgende Maße einhalten:
Höhe max. 0,40m, Breite max. 0,60 m, Stärke max. 0,25 m.
  1. Der Schriftsockel darf nicht breiter als die Ausladung des Kreuzes sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Es erfolgt eine totale Liberalisierung bei der Gestaltung der Einfassungen. Damit entfallen bei den Grabeinfassungen alle Vorgaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Dagegen: SR Soier, Erster Bürgermeister Dr. Stephan, SR Reisner, SR Dr. Hartmann, SR Plöckl

Beschluss 4

Die maximale Grabflächenbreite bei Familienwahlgrabstätten beträgt künftig 1,80 m bis 2,00 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Dagegen: SR Soier, SR Dietenhauser, SR Mühlbauer, SR Dr. Hartmann, SR Plöckl, Erster Bürgermeister Dr. Stephan

Beschluss 5

In die Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichten der Stadt Schrobenhausen wird die Möglichkeit aufgenommen, einen Liegestein anstelle eines Grabsteines zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Dagegen: SR Soier, SR Winter, Erster Bürgermeister Dr. Stephan, SR Plöckl, SR Dr. Hartmann

Beschluss 6

Bei der Errichtung von Liegesteinen sind Fundamente nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Dagegen: SR Koppold, SR Kauderer, SR Reisner, SR Soier SR Dr. Schalk war während der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss 7

Eine Genehmigungsmöglichkeit von Liegesteinen ohne Restriktionen (Dimensionierung freigestellt) ist in die Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Schrobenhausen mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Dafür: Erster Bürgermeister Dr. Stephan, SR Soier, SR Plöckl, SR Koppold, SR Kauderer, SR Reisner, SR Mühlpointner, SR Dr. Hartmann, SR Siegl, SR Vogl SR Dr. Schalk war während der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss 8

Die Teilbeschlüsse Nr. 1 bis 7 sind in eine entsprechende Änderungssatzung mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Dr. Schalk war während der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 04.04.2019 08:40 Uhr