Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen; Änderung der Unternehmenssatzung; Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 19.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 48. Sitzung des Stadtrates 19.12.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der Stadtrat erlässt im Hinblick auf die am 28.11.2017 gefassten Beschlüsse 1 bis 4 nachfolgende Satzung:
Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl.  S. 335) erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Schrobenhausen“ der Stadt Schrobenhausen vom 25.10.2011, zuletzt geändert mit Satzung vom 26.04.2016
§ 1
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke Schrobenhausen vom 25.10.2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 26.04.2016, wird wie folgt geändert:
1.        In § 2 Abs. 4 Satz 1 wird nach den Worten „zu erlassen,“ das Wort „diese“ eingefügt.
2.        § 6 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Neben den gesetzlichen Weisungsrechten kann der Stadtrat den Verwaltungsratsmitgliedern zur Verwendung des Jahresgewinns, der Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Schrobenhausen und zum Verkauf von Gewerbegrundstücken Weisung erteilen.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Schrobenhausen, den 19.12.2017

Dr. Karlheinz Stephan
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:44 Uhr