Vollzug des BayKiBiG - erhöhte Förderung für Kinder mit Behinderung/oder drohender Behinderung mit dem Faktor +x


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 13.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.03.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Entsprechend der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wird allen Schrobenhausener Integrationskindertageseinrichtungen für das zur Integration zusätzlich notwendige Personal auch weiterhin ein Gewichtungsfaktor 4,5 + x genehmigt. Die Berechnung der Höhe des Faktors +x erfolgt entsprechend der o.g. Empfehlung. Die Prüfung und Bewilligung wird durch die Verwaltung eigenständig durchgeführt.
Sofern Kinder aus Schrobenhausen Integrationseinrichtungen außerhalb Schrobenhausens besuchen erfolgt die Genehmigung des Faktors +x entsprechend der Regelung für die Schrobenhausener Kindertageseinrichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 13:26 Uhr