Aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 HochwasserschutzG II vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2193) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) beschließt die Stadt Schrobenhausen folgende Satzung:
Vorkaufsrechtsatzung „Neuordnung Gritscheneck“
§ 1 Zweck der Satzung
Der Stadtrat hat am 22.10.2019 beschlossen, einen Verkehrsentwicklungsplan mit eingehender Bürgerbeteiligung für das gesamte Stadtgebiet Schrobenhausen zu erstellen.
Ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt ist nach wie vor das sog. „Gritscheneck“. Hier treffen drei hochfrequentierte Straßen aufeinander, in deren Mittelpunkt sich die St. Salvator Kirche und die Gritschenbrauerei befinden.
Die Flächen zur Neugestaltung für Verkehrsanlagen, Freiflächengestaltung, Stellplätzen u.a. sollen künftig über eine Vorkaufsrechtsatzung gesichert werden.
§ 2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Fl.Nr. 322, 322/24, 343, 344 (Teilfl.), 347, 349, 350, 351, 352, 353/3, 358 der Gemarkung Schrobenhausen
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Besonderes Vorkaufsrecht
Der Stadt Schrobenhausen steht in dem unter § 2 bezeichneten Geltungsbereich ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten und bebauten Grundstücken im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.
Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadt Schrobenhausen den Abschluss eines Kaufvertrages über das Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Schrobenhausen, den
Stadt Schrobenhausen
Dr. Stephan
Erster Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:
Die Satzung ist identisch mit der am 12.11.2019 durch den Bau –und Umweltausschuss beschlossenen Satzung.
Siegel
Bekanntmachungsvermerk:
Ortsüblich bekanntgemacht durch
Amtsblatt Nr. … vom …
Anschlag an den Amtstafeln am …