Bebauungsplan Nr. 120 "An der Schanze" (ehem. Tierkörperverwertung); erneuter Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Stadtrates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. §§ 2 und 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 120 „An der Schanze“ einschließlich Satzungstext, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.10.2015, redaktionell ergänzt am 13.11.2018, als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 3 BauGB erneut ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
mit NEIN stimmten SRe Lemal, Koppold, Reisner, Berger, Mahl

Datenstand vom 29.01.2020 15:46 Uhr