1. Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2020
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2020 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
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2. Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2023
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2023 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2020 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
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3. Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2019 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
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4. Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr 2 0 2 0
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 44.782.900 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.163.500 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.036.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.850.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Schrobenhausen,
STADT SCHROBENHAUSEN
Dr. Stephan
Erster Bürgermeister