Haushaltsplan 2020 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Stadtrates, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 73. Sitzung des Stadtrates 18.02.2020 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2020
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2020 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
21:0
2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2023 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2019 bis 2023 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2020 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
21:0


3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.11.2019 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
21:0
4.        Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 2 0

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         44.782.900 EUR
und
im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         12.163.500 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.036.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.850.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben        nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

Schrobenhausen,

STADT SCHROBENHAUSEN


Dr. Stephan
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2020 08:41 Uhr