Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 "zwischen Ingolstädter Straße und Ulmenweg"; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 7. Sitzung des Stadtrates 29.09.2020 ö beschließend 10

Beschluss 1

Zu Beginn des TOP’s erklärte SR Koppold, dass er persönlich beteiligt ist.
Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen erkennt die Gründe von SR Koppold für seine persönliche Beteiligung gem. Art. 49 GO an und SR Koppold nimmt nicht an Beratung und Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 49 „zwischen Ingolstädter Straße und Ulmenweg“ sowie des Bebauungsplanes Nr. 31 „Im Gries“ inklusive sämtlicher Änderungen.
Erforderliche Haushaltsmittel i.H.v. 3.000 Euro werden auf der Haushaltsstelle 6105.6555 zur Verfügung gestellt. Eine teilweise Deckung der Ausgaben erfolgt durch die Haushaltsstelle 6105.1540.
Der Antragsteller übernimmt die Kosten des Verfahrens. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen Kostenübernahmevertrag abzuschließen.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 12:45 Uhr