Antrag der Unfallkommission auf Änderung der Verkehrsregelung Neuburger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 14. Sitzung des Stadtrates 27.04.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Die Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Kreuzung Neuburger Straße / Bgm.-Götz-Straße wird geändert. Vorfahrtsberechtigt sind künftig somit nicht mehr die Verkehrsteilnehmer auf der Neuburger Straße, sondern auf der Bgm.-Götz-Straße.
Gleichzeitig wird am Bahnübergang eine Einbahnstraßenregelung eingeführt.
Eine Querung der Bahngleises stadtauswärts ist somit nicht mehr möglich.
Die Einbahnstraßenregelung gilt von der Regensburger Straße bis zur Bgm.-Götz-Straße. Diese Regelung gilt für ein Jahr zur Erprobung. Als Maßnahme zum Schutz der Radfahrer sind zudem zu treffen: Es wird ein 1,25m breiter Schutzstreifen für Fahrradfahrer auf beiden Straßenseiten installiert.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2021 09:50 Uhr