Überarbeitung der Sanierungssatzungen "Altstadt" und "Sanierungsgebiet Nord"
Daten angezeigt aus Sitzung: 19. Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 19. Sitzung des Stadtrates | 28.09.2021 | ö | beschließend | 7 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 28. Sitzung des Stadtrates | 17.05.2022 | nö | beschließend | 2 |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Schrobenhausen) | 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 20.09.2022 | nö | beschließend | 3 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 36. Sitzung des Stadtrates | 20.12.2022 | ö | beschließend | 10 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 40. Sitzung des Stadtrates | 25.04.2023 | ö | beschließend | 3 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 60. Sitzung des Stadtrates | 19.11.2024 | ö | beschließend | 5 |
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 66. Sitzung des Stadtrates | 29.04.2025 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt“ sowie für „Sanierungsgebiet Nord“ auf Basis eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu überarbeiten. Die beiden Sanierungssatzungen „Altstadt“ und „Sanierungsgebiet Nord“ werden bis zum 31.12.2024 verlängert.
Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote für die Überarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes einzuholen. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen.
Das bestehende integrierte Stadtentwicklungskonzept wird dementsprechend überarbeitet.
Im Haushalt der Stadt Schrobenhausen werden für das Haushaltsjahr 2022 100.000 € für die Überarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 11:45 Uhr