Antrag der Leuchtturm Kinderhaus gUG (haftungsbeschränkt) auf Mietkostenzuschuss
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 12.12.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stadt Schrobenhausen gewährt dem Träger „Leuchtturm Kinderhaus gUG (haftungsbeschränkt)“ für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 einen Mietkostenzuschuss für das Hortgebäude in Höhe von 1.858,50 € im Monat (= 90 % der tatsächlichen Mietkosten). Die Gewährung des Mietkostenzuschusses ist nur möglich, solange der Träger die notwendige Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung vorweisen kann. Der Mietkostenzuschuss ab 2024 ist in monatlichen Raten zur Zahlung fällig, der Zuschuss für 2023 wird in einer Summe ausbezahlt. Der Träger ist verpflichtet eine jährliche Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Sollte sich in einem Haushaltsjahr ein Überschuss ergeben, ist die Mietzahlung bis zur Höhe des Überschusses an die Stadt Schrobenhausen zurückzuzahlen. Die Summe von 2.000,-- € darf der Träger als Rücklage einbehalten.
Die notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 22.302,-- € werden als überplanmäßige Mittel auf der Haushaltsstelle 4649.7069 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2024 11:04 Uhr