Haushaltsplan 2024 der Stadt Schrobenhausen; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 52. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2024
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2024 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.

2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2027 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2027 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2024 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.

3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 wird entsprechend der Empfehlungsbeschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.02.2024 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.

4.        Haushaltssatzung

Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 2 4

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         51.257.500 EUR

und

im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit         16.206.500 EUR

ab.
§ 2

Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben         nach dem Haushaltsplan wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Schrobenhausen, 

STADT SCHROBENHAUSEN


Reisner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2024 11:43 Uhr