Erlass Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das geplante Areal der Landesgartenschau 2031 in Schrobenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 54. Sitzung des Stadtrates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) | 54. Sitzung des Stadtrates | 14.05.2024 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung inklusive Anlage über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das geplante Areal der Landesgartenschau 2031 in Schrobenhausen vom 14.05.2024 inklusive des Grundstücks Fl. Nr. 344 Gemarkung Schrobenhausen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmte Stadtrat Huesmann.
Datenstand vom 26.06.2024 09:46 Uhr