Antrag auf Änderung Bebauungsplan Nr. 127 "Schloss Sandizell" - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Stadtrates, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Schrobenhausen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 127 „Schloss Sandizell“ als vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. 
Die im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden Kosten übernimmt der Antragsteller. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Antragsteller einen Kostenübernahmevertrag zu schließen.
Die Grundstücke werden als Allgemeine Wohnfläche nach § 4 BauNVO festgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Mit NEIN stimmten die Stadträte J. Siegl, Dr. Stephan, Berger, Eikam, Schwarzbauer und Spreitzer.

Datenstand vom 30.07.2024 09:57 Uhr