Südwesttangente Einleitung des Verfahrens zur Planfeststellung sowie Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 26. Sitzung des Stadtrates 23.02.2016 ö beschließend 6

Beschluss

1.        Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Staatlichen Bauamt (wegen der Höhe der nicht förderfähigen Kosten), mit der Obersten Baubehörde (wegen der Zuschüsse nach BayGVFG) und mit dem Bayerischen Verkehrsministerium (wegen der Zuschüsse nach Art. 13 c FAG) in Verhandlungen zu treten.
2.        In der Vereinbarung mit dem Landkreis über die Kostenbeteiligung des Kreises ist eine Summe in Höhe von 3,0 Mio. € aufzunehmen und zu verhandeln.
3.        Sollte sich nach den Gesprächen mit den Zuschussgebern herausstellen, dass für Landkreis und Stadt nach Abzug der Fördermittel ein höherer Betrag als 6 Mio. € resultiert, ist über Ziffer 2 neu zu beraten und zu beschließen.
4.        Auf Grundlage der vorgestellten Unterlagen wird die Verwaltung, vorbehaltlich des Zustandekommens oben genannter Vereinbarung beauftragt, das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Dagegen die SRe Koppold, Dr. Schalk, Reisner, Bayerstorfer, Mießl, Eikam, Schwarzbauer, Spreitzer, Berger und Dr. Mahl.

Datenstand vom 04.04.2019 08:15 Uhr