Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2016; Erlass der Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Stadtrates, 15.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 27. Sitzung des Stadtrates 15.03.2016 ö beschließend 5

Beschluss

1.        Haushaltsplan der Stadt Schrobenhausen für das Haushaltsjahr 2016
Dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 zugestimmt. Der Haushaltsplan ist entsprechend auszufertigen.
21:3
(dagegen: SRe Mießl, Eikam, Schwarzbauer)

2.        Finanzplanung gemäß Art. 70 GO für die Finanzplanungsjahre 2015 bis 2019 
Der Finanzplanung für die Finanzplanungsjahre 2015 bis 2019 wird entsprechend des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 zugestimmt. Die Finanzplanung ist entsprechend auszufertigen.
13:11

(dagegen: SRe Lemal, Koppold, Kauderer, Dr. Schalk, Reisner, Bayerstorfer, Mießl, Eikam, Schwarzbauer, Berger, Dr. Mahl)

3.        Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 wird entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.03.2016 zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend auszufertigen.
24:0

4.        Haushaltssatzung

Haushaltssatzung
der Stadt Schrobenhausen
(Landkreis Neuburg-Schrobenhausen)
für das Haushaltsjahr   2 0 1 6

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Schrobenhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit         32.051.550 EUR
und

im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit           7.715.000 EUR
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.200.000 EUR festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 505.000 EUR festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                     320 v.H.
       b) für die Grundstücke (B)                     320 v.H.
2.        Gewerbesteuer                     350 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben        nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.

Schrobenhausen, 15.03.2016
STADT SCHROBENHAUSEN
Dr. Stephan
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
dagegen: SRe Mießl, Eikam, Schwarzbauer

Datenstand vom 04.04.2019 08:15 Uhr