Änderung der Satzung über Märkte in der Stadt Schrobenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Sitzung des Stadtrates, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Schrobenhausen) 35. Sitzung des Stadtrates 13.12.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Satzung:

Satzung
zur Änderung der Satzung über Märkte
in der Stadt Schrobenhausen


Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung über Märkte in der Stadt Schrobenhausen vom 25.07.2007:


§ 1

§ 3 Nr. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

2.        Die Jahrmärkte werden im Bereich der Lenbachstraße zwischen der Lenbachstraße 2 und der Lenbachstraße 68, auf dem Lenbachplatz und in der Bahnhofstraße im Bereich zwischen der Einmündung in die Regensburger Straße und der Einmündung in die Pettenkoferstraße veranstaltet.


§ 2

§ 4 Nr. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

a)        Die Frühjahrs-Dult findet am 2.Sonntag vor Josefi statt.
b)        Die Mai-Dult findet am 3.Sonntag im Mai statt. Fällt die Mai-Dult hiernach auf den Pfingstsonntag, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt.
c)        Die Michaeli-Dult findet am letzten Sonntag im September statt.
d)        Die Kathreins-Dult findet am 1.Sonntag nach Allerheiligen statt. Fällt die Kathreins- Dult hiernach auf Allerseelen, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 08:19 Uhr