Die Stadt Schrobenhausen erlässt folgende Satzung:
Satzung
zur Änderung der Satzung über Märkte
in der Stadt Schrobenhausen
Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung über Märkte in der Stadt Schrobenhausen vom 25.07.2007:
§ 1
§ 3 Nr. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
2. Die Jahrmärkte werden im Bereich der Lenbachstraße zwischen der Lenbachstraße 2 und der Lenbachstraße 68, auf dem Lenbachplatz und in der Bahnhofstraße im Bereich zwischen der Einmündung in die Regensburger Straße und der Einmündung in die Pettenkoferstraße veranstaltet.
§ 2
§ 4 Nr. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
a) Die Frühjahrs-Dult findet am 2.Sonntag vor Josefi statt.
b) Die Mai-Dult findet am 3.Sonntag im Mai statt. Fällt die Mai-Dult hiernach auf den Pfingstsonntag, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt.
c) Die Michaeli-Dult findet am letzten Sonntag im September statt.
d) Die Kathreins-Dult findet am 1.Sonntag nach Allerheiligen statt. Fällt die Kathreins- Dult hiernach auf Allerseelen, findet sie am darauffolgenden Sonntag statt.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.